Neuss Gericht kippt Bebauungsplan für die Speicherstadt

Neuss · Die Stadt hat vor Gericht eine herbe Niederlage einstecken müssen. Das Oberverwaltungsgericht Münster gab gestern in einem Normenkontrollverfahren der Beschwerde von zwei Betrieben im Hafen statt und erklärte den seit 2013 rechtskräftigen Bebauungsplan für die Industriebrache zwischen UCI-Kino und Zietschmannhallen für ungültig.

 Über den Bauantrag zur Umwandlung der Speichergebäude an der Düsseldorfer Straße in ein Hotel wurde nun entschieden.

Über den Bauantrag zur Umwandlung der Speichergebäude an der Düsseldorfer Straße in ein Hotel wurde nun entschieden.

Foto: Kirschstein Frank

Der zweite Senat des Oberverwaltungsgerichtes hat allerdings eine Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen, berichtet OVG-Sprecher Ulrich Lau. Demnach stünde der Stadt auf juristischem Weg nur die Möglichkeit offen, gegen diese Nichtzulassung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen. Mit zweifelhaften Aussichten auf Erfolg. Allerdings gab die Kammer den "Verlierern" mit auf den Heimweg, dass die festgestellten Mängel in einem ergänzenden Verfahren heilbar wären. Und genau diesen Weg wird Galland heute den Mitgliedern des Planungsausschusses vorschlagen, wenn sie über das weitere Vorgehen sprechen.

Gescheitert ist die Stadt mit ihrem B-Plan gestern an drei Punkten. Sie hat, so Lau, die Bekanntmachung für die Beteiligung der Öffentlichkeit nicht vollständig veröffentlicht. Ein formaler Fehler, der mit einer erneuten Bekanntmachung aus der Welt geschafft werden könnte. Schwerer wiegen schon materielle Fehler, die die Kammer feststellte. So wurden Emissionskontingente gebildet - und das nicht gegliedert, wie die jüngste Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes fordert, sondern gebietsweit. Und sie hat eine falsche Lärmprognose zugrunde gelegt. Ein Hotel, das in den Speicherhäusern der ehemaligen Lagerhaus AG entstehen soll, dürfte nicht tags dem gleichen Lärm ausgesetzt werden wie nachts - was aber neben einem Industriegebiet nicht ausgeschlossen ist. "Schlafräume sind schutzbedürftig", sagt Lau. Seine Übersetzung des Urteils: "Die müssen umplanen."

Die, das wäre weniger die Stadt, die mit dem Bebauungsplan nur den Rahmen für Investoren wie die Werhahn KG schafft, die ein neues Quartier mit Wohnungen und Büros errichten will. Oder der Düsseldorfer Projektentwickler "LO-Projekts". Er ist Besitzer der Speicherhäuser und will dort ein Hotel einrichten. Seit Ende 2016 gibt es einen Betreiber, eine geänderte Baugenehmigung hält Rainer Kohl, Chef der LO-Projekts, noch nicht in Händen. Vielleicht sei die ja unterwegs. Was er hat, ist aber eine Baugenehmigung für Büros in dem Objekt.

Froh ist Galland, dass das OVG die städtebauliche Konzeption als gerechtfertigt anerkannt hat. Und dass er die Methodik, mit der die Stadt die Grundlagen beim Thema Geruch und Lärm ermittelt hat, nicht infrage stellt. Wären dazu Bedenken vorgetragen worden, so Galland, wäre die Situation dramatischer. So sagt er gelassen: "Ich sehe nicht, dass uns das um Jahre zurückwirft."

Auch Bürgermeister Reiner Breuer sagt tapfer, dass er "Handlungsmöglichkeiten sieht, um in der Sache weiterzukommen." Von anderen Prozessbeteiligten lag gestern keine Stellungnahme vor.

Christoph Kleinau

(NGZ)
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