Neuss Hafenbrücke bleibt vorerst nicht barrierefrei

Neuss · Behindertengerecht ist die neue Brücke über das Hafenbecken I, allerdings nicht barrierefrei. Auf der westlichen Seite, hin zur Batteriestraße, auf der sich ein Aufzug befindet, müssen Rollstuhlfahrer ein Güterzuggleis überwinden, mit einem Höhenunterschied zur Batteriestraße von gut 30 Zentimetern auf wenigen Metern. Nach den offiziellen Vorgaben von Barrierefreiheit ist dies zu viel. Doch daran lässt sich nach Auskunft der Stadt vorerst nichts ändern.

"Man müsste entweder die Batteriestraße anheben oder das Gleis absenken, was laut Bahn aber schwer umsetzbar ist", berichtete Johannes Steinhauer vom städtischen Tiefbaumanagement im Ausschuss für Mobilität. Insgesamt seien für die Höhenänderung rund 150.000 Euro zu veranschlagen. "Und dann kann es passieren, dass wir alle Maßnahmen wieder rückgängig machen müssen, wenn die Firma Werhahn anfängt, ihr Grundstück wie geplant mit Wohnungen zu bebauen."

Wann dies sein werde, sei nicht abschätzbar. Zurzeit gebe es noch einen Konflikt zwischen Werhahn und ansässigen Firmen im Hafen, die befürchten, durch ein neues Wohngebiet in der Nähe engere Auflagen in Sachen Emissionen zu erhalten. Werhahn habe aber in seinen bisherigen Plänen mehrere barrierefreie Zugänge von seinem Grundstück aus zur Brücke vorgesehen.

Karl Heinz Baum, Vorsitzender des Ausschusses für Mobilität, sieht denn auch keinen Handlungsbedarf. "Es war immer klar, dass dies erst die erste Stufe sein wird", erklärt Baum, der auch im Beirat der Stadthafen GmbH sitzt. Diese hat die Brücke im Auftrag der Stadt gebaut. Die Brücke habe die Firma Pierburg als Voraussetzung gefordert, um in Neuss zu bleiben. Die Hafenquerung solle eine schnelle fußläufige Anbindung zur Innenstadt und zum Bahnhof bieten. "Wir befinden uns zurzeit in einem Wartezustand", sagt Baum. Alle weiteren Umbauten machten erst Sinn, wenn Werhahn mit der Erschließung und Bebauung seines Grundstückes starte.

(sug)
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