Neuss Handwerker wegen Wuchers verurteilt

Neuss · Der 55 Jahre alte Handwerker hatte fast 25.000 Euro für das Reinigen eines Gartenzauns kassiert.

Für eine Wucher-Rechnung hat ein Handwerker aus Mönchengladbach jetzt die Quittung erhalten: Das Landgericht Düsseldorf verurteilte den 55-Jährigen gestern zu sechs Monaten Haft auf Bewährung, weil er von einer 87 Jahre alten Seniorin aus Neuss für Schleifarbeiten am Gartenzaun fast 25.000 Euro kassiert hatte.

Das Amtsgericht Neuss hatte den Mann bereits verurteilt mit der Begründung, er habe sein offenbar demenzkrankes Opfer "massiv über den Tisch gezogen". Das Landgericht bestätigte nun das Urteil aus erster Instanz und verwarf die Berufung des Angeklagten. Der Mann war gar nicht vor Gericht erschienen. Um Punkt 9 Uhr gestern Morgen warteten Gericht und Staatsanwaltschaft vergeblich auf den 55-Jährigen. Der Mann erschien ohne Entschuldigung nicht zur Verhandlung. Nach einer Viertelstunde zog das Gericht einen Schlussstrich unter den Fall und verwarf die Berufung. Rechtskräftig ist die Entscheidung nach Angaben einer Gerichtssprecherin allerdings noch nicht.

Die Familie der Seniorin hatte den Mann angezeigt. "Der Zaun war nach der Bearbeitung durch den Angeklagten lediglich etwas heller als vorher, ansonsten gab es kaum Veränderungen", hatte die Nichte der Rentnerin als Zeugin ausgesagt. Der Handwerker hatte behauptet, er habe sich sein Geld "redlich verdient". Zwei Monate lang sei er mit dem Zaun beschäftigt gewesen. Das wiederum sahen die Richter in beiden Instanzen anders.

Obendrein wurde der Handwerker in einem Zivilverfahren zur Herausgabe des Geldes verurteilt. Die Gartenzaunbesitzerin hatte den Betrag bezahlt, der um mindestens 20.000 Euro zu hoch gewesen sein soll. Ihre Hausbank hatte Alarm geschlagen und Familienangehörige über auffällig hohe Abbuchungen und ein Konto im Minus informiert.

(mape)
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