Neuss IHK befragt Neusser Unternehmen zum Dieselfahrverbot

Neuss · Mögliche Diesel-Fahrverbote in einigen Innenstädten sind in diesen Wochen ein dominierendes Thema. Auch in Neuss könnte es zu Verschärfungen der Maßnahmen kommen, die der Luftreinhalteplan für die Umweltzone vorsieht. Der Grund dafür: Die von der EU vorgeschriebenen Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) werden an städtischen Messstellen kontinuierlich überschritten.

Welche Konsequenzen könnte ein Diesel-Fahrverbot für Fahrzeuge unterhalb der Schadstoffklasse 6 (Pkw) und VI (Lkw) für Unternehmen haben, die in der Neusser Umweltzone ihren Sitz haben? Welche anderen Maßnahmen könnten dabei helfen, die Luftqualität in Neuss zu verbessern? Welche Unterstützung brauchen Betriebe, um ihren Beitrag zu diesem Prozess zu leisten? Das möchte die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein erfahren, um die Interessen der Unternehmen im Dialog mit der Neusser Politik und Verwaltung zu vertreten. Eine Beteiligung an der Online-Umfrage ist bis zum 31. Januar möglich.

Zum Hintergrund: Die Deutsche Umwelthilfe droht - ähnlich dem Vorgehen gegen die Stadt Düsseldorf - auch mit Klagen gegen den Neusser Luftreinhalteplan. In Düsseldorf erging bereits am 13. September 2016 ein umstrittenes Urteil, das die unverzügliche Verschärfung der Maßnahmen des Düsseldorfer Luftreinhalteplans anordnet, um die Luftqualitätsstandards einzuhalten. Hierbei seien Diesel-Fahrverbote nicht auszuschließen. "Die Landesregierung NRW und die betroffenen Städte sind hingegen der Auffassung, dass Diesel-Fahrverbote mit den aktuell zur Verfügung stehenden Instrumenten, nämlich der Straßenverkehrsordnung, gar nicht vollziehbar sind", erklärt Nadja Carolin Herber, die das Thema bei der IHK Mittlerer Niederrhein betreut.

"Allenfalls durch die Einführung einer sogenannten Blauen Plakette durch die Bundesregierung könnten Diesel-Fahrverbote effektiv eingeführt und überprüft werden." Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf wurde wegen der grundsätzlichen rechtlichen und tatsächlichen Bedeutung die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Nach der für den 22. Februar angekündigten höchstrichterlichen Entscheidung wird die Verschärfung der Luftreinhaltepläne in Neuss in den Fokus rücken. Infos gibt es unter 02131 9268546.

(NGZ)
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