Tödliche Attacke in Neuss Jobcenter-Täter war als gewalttätig bekannt

Neuss · Der 52-Jährige, der im September 2012 eine Mitarbeiterin des Jobcenters mit Messerstichen tötete, ist nach Überzeugung der Gutachter voll schuldfähig. Bei dem Mann wurde eine geringe Intelligenz festgestellt.

November 2012: Mord im Neusser Jobcenter - Täter in Haft
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November 2012: Mord im Neusser Jobcenter - Täter in Haft

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Ahmed S., der sich von Mittwoch an vor dem Düsseldorfer Landgericht wegen Mordes verantworten muss, ist für die Behörden kein unbeschriebenes Blatt. Noch vor dem Prozessauftakt gegen den heute 53-Jährigen, der im September im Jobcenter Stresemannallee die 32-jährige Sachbearbeiterin Irina N. erstochen haben soll, wurde bekannt, dass der Neusser schon früher gegen Behördenmitarbeiter aggressiv geworden war. So soll er in seiner ursprünglichen Heimat Marokko bereits einen Staatsanwalt attackiert haben und in Deutschland einen Mitarbeiter des marokkanischen Konsulats.

Der Vater von fünf Kindern, der in seiner Heimat Bauer war und in Deutschland als Langzeitarbeitsloser auf Unterstützung angewiesen war, war von Experten untersucht worden. Das psychiatrische Gutachter hatte keine Störungen feststellen können, die auf eine verminderte Schuldfähigkeit hindeuten. Allerdings wurde dem Angeklagten eine geringe Intelligenz mit einem IQ von 75 attestiert. Die Verteidiger des Angeklagten hatten angekündigt, ihrerseits ein Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit beibringen zu wollen. Sie sind der Meinung, dass das Verhalten des Angeklagten nämlich in keinster Weise zu erklären ist.

Wenn morgen der Prozess eröffnet wird, geht es für den Angeklagten um sehr viel. Das Gericht hat den 53-Jährigen nämlich bereits darauf hingewiesen, dass ihm die Höchststrafe droht. Zusätzlich zu lebenslanger Haft komme auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld in Betracht. Das hieße, dass eine Überprüfung des Urteils nach 15 verbüßten Jahren in Haft ausgeschlossen wird. Ahmed S. hatte die Tat gestanden, eine Mordabsicht aber bestritten. Die Staatsanwaltschaft hält das für unglaubwürdig: Er habe vier Mal zugestochen und noch zu einem zweiten Messer gegriffen, als beim ersten die Klinge abgebrochen war.

(-nau/dpa)
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