Neuss Katzenbesitzer müssen freilaufende Tiere kastrieren lassen

Neuss · Dem Schutz von Mensch und Tier dient die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen, die vom Rat schon 2012 beschlossen wurde. Demnach müssen Katzenhalter, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, diese spätestens mit Beginn des sechsten Lebensmonats vom Tierarzt auf eigene Kosten kastrieren und mittels Mikrochip kennzeichnen lassen.

 Sechs Monate alte Katzen sollten kastriert werden.

Sechs Monate alte Katzen sollten kastriert werden.

Foto: Tierheim

Verstöße werden mit einer Geldbuße von bis zu 150 Euro pro Katze geahndet. Entlaufene Katzen (auch Zuchtkatzen), die zum Tierheim gebracht werden, dürfen entsprechend der Verordnung von einem Tierarzt kastriert werden, da sie als Freigänger-Katzen angesehen werden müssen. Die Kosten trägt der Besitzer.

Das Amt für Umwelt und Stadtgrün ruft diese Verpflichtung in Erinnerung und appelliert an alle Katzenbesitzer und solche, die es werden wollen, mit ihrem Tier rechtzeitig zum Tierarzt zu gehen, spätestens im fünften Lebensmonat. Alle Katzen sollten im Interesse ihrer Besitzer zusätzlich bei einem der kostenfreien Haustier-Zentralregister registriert werden. So können entlaufene oder nach einem Unfall verletzt aufgefundene Tiere schnell wieder an ihre Besitzer zurückgegeben werden. Für die Hauskatzen hat die Kastration weitere Vorteile: Rolligkeitssymptome der Katze und übelriechende Markierungen des Katers bleiben aus. Informationen gibt es im Rathaus und beim Amt für Umwelt und Stadtgrün sowie im Internet unter www.neuss.de/downloads/2013/01/flyer-neuss-kastrationspflicht-katzen-neu.pd*

(NGZ)
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