Neuss Kioskbetreiber akzeptieren Bußgeld

Neuss · Türkisches Paar gab in vielen Fällen Zigaretten und Alkohol an Jugendliche ab.

 Die Jugendschutzbestimmungen sind in Kiosks "Pflichtlektüre" - und öffentlich auszuhängen.

Die Jugendschutzbestimmungen sind in Kiosks "Pflichtlektüre" - und öffentlich auszuhängen.

Foto: LH

In jedem Kiosk müssen die Bestimmungen zum Schutz der Jugend öffentlich ausgehängt werden, in einem Kiosk auf der Furth hängen sie offensichtlich nur pro forma. Denn in der Szene der Jugendlichen hat sich herumgesprochen, dass dort Alkohol und Zigaretten selbst an 14-Jährige verkauft werden, ohne dass nach dem Ausweis gefragt wird. Eine Ordnungswidrigkeit, die eigentlich kein Gericht beschäftigen müsste - gestern aber doch tat. Denn das türkische Betreiberehepaar wollte von Schuld nichts wissen.

Den Außendienstmitarbeitern des Kommunalen Servicedienstes ist der Kiosk seit Jahren bekannt. Dafür sorgen empörte Hinweise von Eltern, die über ihre Kinder von dieser "Unternehmensphilosophie" hören und sich beschweren, das wissen die Streifen aber auch aufgrund eigener Ermittlungen. Drei Fälle aus dem Vorjahr landeten schon einmal vor Gericht, nachdem die Kioskbesitzer ein Bußgeld nicht akzeptiert hatten. Damals, so erklärte gestern Richter Heiner Cöllen, habe er die Angelegenheit nicht weiterverfolgt, weil das Ordnungsamt die Sachverhalte nicht ausreichend aufgeklärt hatte. Deshalb wunderte ihn, dass die Kioskbetreiber dies nicht als Warnung begriffen hatten, sondern weitermachten wie bisher. Denn als das Ordnungsamt dieses Jahr an den Further Kirmestagen verstärkt Streife gehen ließ, stellten die Außendienstler in drei Fällen junge Mädchen zur Rede, die sie rauchend in der Öffentlichkeit angetroffen hatten. Die gaben den Kiosk als ihre Bezugsquelle an und wiederholten diese Aussage genauso, als sie Tage später auf dem Rathaus noch einmal befragt wurden.

Gestern waren sie als Zeugen geladen, mussten aber nicht aussagen. Denn das Paar zog seine Beschwerden gegen zwei Bußgeldbescheide zurück. Sie behaupteten zwar auch im Gericht noch, bei solchen Verkäufen immer einen Ausweis zu verlangen, doch gaben sie angesichts der Zeugen und nach anwaltlicher Beratung diese Position auf. Zunächst zahlen sie 650 Euro. Ob sie auch ihre Konzession behalten, ist eine ganz andere Frage.

(-nau)
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