Neuss Kreis genehmigt Windkraftwerk Hoisten

Neuss · Die Stadtwerke dürfen die Windkraftanlagen mit einem Investitionsvolumen von acht Millionen Euro bauen, doch in der Politik geht der Widerstand weiter. Die FDP deutet bereits eine Klage an.

Um 12.36 Uhr ging am Donnerstag per E-Mail die Nachricht bei den Stadtwerken ein, dass der Bau von zwei Windkraftanlagen südlich von Hoisten genehmigt wird. Nur 30 Minuten später meldete der Projektleiter Johannes Steinhauer an die Kreisverwaltung zurück, dass von Seiten der Stadtwerke kein Widerspruch gegen die mit der Genehmigung verbundenen Auflagen erhoben wird. Damit kommt jetzt ein öffentliches Verfahren in Gang, in dessen Verlauf sich auch die Kritiker des Projektes zu Wort melden können.

Die hätten sich auch schon in dem Genehmigungsverfahren zu Wort melden können, betont Norbert Clever, der Leiter des Kreisumweltamtes. "Aktuell aber haben wir keine Einwendungen vorliegen." Dass es dabei nicht bleiben wird, unterstreicht Heinrich Köppen (FDP), dessen Partei im Schulterschluss mit dem Hoistener CDU-Stadtverordneten Karl-Heinz Baum und der Bürgerinitiative "Windkraft Neuss" das Projekt von Anfang an kritisiert hat, es politisch aber nicht verhindern konnte. "Wir geben keine Ruhe", stellt Köppen klar. Er hat schon früh deutlich gemacht, Widerspruch gegen eine Genehmigung einzulegen. "Möglicherweise aber gehen wir noch weiter", sagt er. Dann würde der Streit vor dem Verwaltungsgericht entschieden.

Seit Anfang des Jahres 2013 beschäftigen sich die Stadtwerke mit dem Thema Windenergie und dem Bau der beiden Windkraftanlagen in Hoisten. Die sollen mit dem Geld finanziert werden, dass beim Einstieg des RWE-Konzerns bei den Stadtwerken floss und mit der Auflage verbunden war, es für regenerative Energieerzeugung auszugeben. Die Stadtwerke sicherten sich südlich von Hoisten Flächen, die inzwischen Teil einer ausgewiesenen Konzentrationszone für die Windkraftnutzung sind. Davon gibt es zwei im Stadtgebiet. Sie wurden ausgewiesen, um Anfragen von Investoren kanalisieren zu können. Denn prinzipiell gelten solche Anlagen als privilegiert und wären im Außenbereich unter bestimmten Bedingungen generell genehmigungsfähig.

Der so genannte Teilflächennutzungsplan Windkraft, der inzwischen Rechtskraft besitzt, wurde im November beschlossen und der Beschluss umgehend von der FDP beanstandet. Sie nannte ihn rechtsfehlerhaft, sprach von Gefälligkeitsplanung und hat - da Bürgermeister Herbert Napp den eindeutigen Ratsbeschluss nicht beanstandete - den Kreis als Kommunalaufsicht eingeschaltet. Landrat Hans-Jürgen Petrauschke wies die Beschwerde zurück. Dabei habe er es sich einfach gemacht und nur die Argumente der Stadt wiedergegeben, moniert Köppen. "So eine Aufsicht brauchen wir nicht."

Die Stadtwerke betrieben parallel die Planungen weiter und gaben Stunden vor dem Weihnachtsfest 2013 die sieben Kartons füllenden Antragsunterlagen im Kreishaus ab. Die werden jetzt zusammen mit der Genehmigung für zwei Wochen öffentlich ausgelegt, erklärt Clever das weitere Verfahren. Das hatten die Stadtwerke - auf Drängen der Politik - zugesagt, obwohl sie dazu nicht verpflichtet wären. Clever unterscheidet daher zwischen einem öffentlichen Beteiligungsverfahren, dass schon mit der Planung einsetzt und diesem "Verfahren mit öffentlicher Bekanntgabe".

(NGZ)
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