Rhein-Kreis Neuss Kreis zahlt Betreuungsgeld unter Vorbehalt weiter

Rhein-Kreis Neuss · Im Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss stehen zurzeit die Telefone nicht still. Denn nachdem das Bundesverfassungsgericht am Dienstag das Betreuungsgeld der Bundesregierung gekippt hat, ist die Verunsicherung bei vielen Eltern groß. "Es gibt etliche Anfragen", hieß es gestern aus der zuständigen Betreuungsgeldkasse beim Jugendamt.

Tatsächlich hat das Urteil der Karlsruher Richter weitreichende Folgen. "Es dürfen ab sofort keine Anträge mehr bewilligt werden", sagte Marion Klein vom Kreisjugendamt. Davon betroffen sind nach Schätzungen des Amtes über 200 Familien, die in den zurückliegenden vier Wochen einen Antrag stellten.

Doch das ist noch nicht alles. Denn auch jene Eltern, die bereits Betreuungsgeld kassieren, könnten am Ende leer ausgehen. Zwar kündigte der Kreis nach dem Richterspruch des Verfassungsgerichts umgehend an, dass "bereits genehmigte Bescheide vermutlich in Kraft" blieben. Doch sicher sind sich die Verantwortlichen nicht, "da auch hier erst noch die konkreten Vorgaben des Bundes abgewartet werden" müssten. Im Klartext: Einstweilen steht nicht fest, ob die schätzungsweise mehreren Tausend Familien, die zurzeit kreisweit einen Anspruch auf Betreuungsgeld haben, noch lange in den Genuss der Zahlungen kommen.

Das Betreuungsgeld beträgt 150 Euro pro Monat, wird maximal 22 Monate ab dem 15. Lebensmonat eines Kindes gezahlt und soll all jene Eltern unterstützen, die ihre Töchter und Söhne nicht in eine Kita geben, sondern zuhause erziehen. Die jetzt vom Verfassungsgericht wegen der fehlenden Zuständigkeit des Bundes gekippte Regelung war hauptsächlich auf Drängen der CSU zustande gekommen. Im Rhein-Kreis Neuss erfreute sich das Betreuungsgeld zuletzt durchaus großer Beliebtheit. Allein in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres erteilte der Kreis 1344 Bewilligungen.

(NGZ)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort