Neuss Mädchen im Beichtstuhl missbraucht

Neuss · Das Landgericht Düsseldorf hat einen 63 Jahre alten Mann gestern zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Er soll eine 14-Jährige in einem Beichtstuhl der Marienkirche sexuell missbraucht haben.

 Ein zum Tatzeitpunkt 14 Jahre altes Mädchen soll in einem der Beichtstühle in der Marienkirche sexuell missbraucht worden sein.

Ein zum Tatzeitpunkt 14 Jahre altes Mädchen soll in einem der Beichtstühle in der Marienkirche sexuell missbraucht worden sein.

Foto: woi

Tatort: Beichtstuhl. In der Marienkirche soll ein 63 Jahre alter Mann ein zum Tatzeitpunkt 14-jähriges Mädchen sexuell missbraucht haben. Gestern wurde er vom Landgericht Düsseldorf zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten ohne Bewährung verurteilt. Wegen der langen Verfahrensdauer - die Tat liegt mehr als drei Jahre zurück, die Anklage erfolgte 2015 - wird ein Monat davon als bereits abgesessen angerechnet.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Verurteilte kann noch in Revision gehen. Das erklärte Gerichtssprecherin Elisabeth Stöve gestern auf Anfrage unserer Redaktion. Der Anwalt des vorbestraften Mannes, der im Februar 2012 vom Amtsgericht Mettmann wegen sechsfachen Missbrauchs von Kindern zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt wurde, war gestern für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Kennengelernt hatten sich der gestern Verurteilte und das 14-jährige Mädchen auf der Internetplattform "Knuddels". Der Mann soll ihr auch unsittliche Bilder geschickt haben - und solche von der Teenagerin gefordert haben. Trotzdem und ungeachtet von Warnungen einer Freundin, traf sich das Mädchen allerdings mit ihm - zu diesem Zeitpunkt kannte sie den Mann lediglich kurz aus dem Internet. "Sie haben eine Woche lang gechattet", sagt Dagmar Loosen, Anwältin des Mädchens.

Bei dem Treffen in der Neusser Innenstadt hat das zum Tatzeitpunkt 14 Jahre alte Mädchen dem Mann vorgeschlagen, in die Marienkirche zu gehen. Offenbar suchte sie die Geborgenheit des Gotteshauses. Der Mann schlug vor, sich den Beichtstuhl anzuschauen. Dort soll es zu sexuellen Handlungen gekommen sein. Dass der Mann das Mädchen auch vergewaltigt hat, wovon die Anklage ausging, ließ sich dem Gericht zufolge nicht beweisen.

Fälle, in denen Erwachsene in Chats und über soziale Medien im Internet den Kontakt zu Minderjährigen suchen, sind keine Seltenheit. Die Polizei mahnt Jugendliche daher zu Vorsicht bei Informationen und Bildern, die im Internet preisgegeben werden, zudem sollten sie vorhandene Privatsphäre-Einstellungen nutzen. Zudem sollten sie genau überlegen, wen sie als Freunde oder Follower in ihre Freundeslisten hinzufügen.

Bevor es zu einem Treffen mit einem Bekannten aus dem Internet kommt, sollten Jugendliche in jedem Fall einen Erwachsenen als Vertrauensperson einweihen. Ein Treffen sollte nur an belebten und öffentlichen Orten stattfinden - und es sollte in jedem Fall in Begleitung, am besten durch einen Erwachsenen, stattfinden.

Medienkompetenz zu vermitteln - das ist auch das Ziel des "Sinus"-Netzwerks im Rhein-Kreis Neuss. "Sinus" steht für "Sicher im Netz unterwegs" und hat drei Zielgruppen: Schüler, Lehrer und Eltern. Es geht um Netzkompetenz - und damit auch um die Gefahren, die im Internet lauern.

Gala Garcia Frühling, Medienberaterin und Geschäftsführerin des Sinus-Netzwerks, betont, dass Profile in sozialen Netzwerken möglichst nicht öffentlich sind und keine Rückschlüsse auf das Alter zulassen sollten. "Am besten ist es, wenn Jugendliche gar nicht erst von Fremden angepinnt werden können", sagt sie.

(abu)
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