Neuss Muss der Neusser am Kirmessonntag wählen?

Neuss · Neuss Schock für die Neusser: Sie sollen am Kirmessonntag wählen gehen! Denn der Termin der Kommunalwahl am 7. Juni droht zu kippen, eine Klage von SPD und Bündnisgrünen beim Landesverfassungsgericht könnte erfolgreich sein.

 So könnte es aussehen: Kommunalwahl am Schützenfest-Sonntag bei der Parade. NGZ-Karikatur: H. Schwarze-Blanke

So könnte es aussehen: Kommunalwahl am Schützenfest-Sonntag bei der Parade. NGZ-Karikatur: H. Schwarze-Blanke

Foto: H. Schwarze-Blanke

Dem Vernehmen nach haben sich für diesen Fall die schwarz-gelbe-Regierungskoalition in Düsseldorf bereits auf einen alternativen Termin für die Kommunalwahl geeinigt: den zweiten Sonntag nach Ende der Sommerferien - den 30. August!

"Das wäre der größte anzunehmende Wahlunfall", kommentierte Bürgermeister Herbert Napp. "Ach du Schande", sagte Thomas Nickel, Präsident des Bürger-Schützen-Vereins. Er machte deutlich: "Das Schützenfest wird nicht verlegt."

Am 4. Februar wird vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster die Klage zu dem umstrittenen Termin verhandelt. Eine Entscheidung wird für den 18. Februar erwartet. Aufhorchen lässt ein Schreiben des Präsidenten des Gerichts, Dr. Michael Bertrams.

Er regt gegenüber SPD und Grünen an, ihre Argumente auf die frühe Terminansetzung zu konzentrieren und zu präzisieren. Dies wird in politischen Kreisen als ein Hinweis dafür gewertet, dass die Klage erfolgreich sein kann.

Die Opposition kritisiert, dass durch das Vorziehen des Wahltermins auf den 7. Juni die schwierige Situation entsteht, dass Stadtverordnete neu gewählt werden, während die alten Ratsmitglieder noch laut Gesetz bis zum 20. Oktober im Amt sind.

Das Vorziehen war ein Wunsch der FDP, die erfahrungsgemäß von einer eher schwachen Wahlbeteiligung profitiert. Daher wird es wohl auch keine Zusammenlegung von Kommunal- mit Bundestagswahlen geben.

(NGZ)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort