Neuss Mutter erstreitet Riester-Rente

Neuss · Der jahrelange Kampf der alleinerziehenden Mutter Stephany Hahne gegen die Bürokratie hat mit Hilfe der NGZ zum Erfolg geführt. Der 49-Jährigen ist jetzt ein Vergleich für ihre Riester-Rentenversicherung gelungen.

 Stephany Hahne kann aufatmen: Der Kampf um ihre Altersversorgung war am Schluss doch noch erfolgreich.

Stephany Hahne kann aufatmen: Der Kampf um ihre Altersversorgung war am Schluss doch noch erfolgreich.

Foto: ati

Überglücklich ist Stephany Hahne, Mutter von zwei studierenden Söhnen: Seit 2004 hatte sie "gegen Windmühlen" für ihre Altersversorgung gekämpft. Endlich kann sie aufatmen. Denn mit Hilfe unserer Zeitung und ihrer Beharrlichkeit ist ihr jetzt ein Vergleich für ihre Riester-Rentenversicherung gelungen. Dazu hatte sie aber sogar den Versicherungsobmann, Prof. Günter Hirsch, in Berlin als letzte Instanz, eingeschaltet.

Die alleinerziehende Mutter Stephany Hahne hatte für ihre Altersvorsorge fast 9500 Euro aus ihrem Teilzeitjob abgezweigt. Doch plötzlich sollte alles umsonst gewesen sein, weil ihr Ex-Mann nach der Geburt der Kinder damals den Kindergeld-Antrag unterschrieben hatte. Sie hatte zwar auch nach der Trennung von ihrem Mann durchgehend das Kindergeld für beide Söhne von der Familienkasse auf ihr Konto überwiesen bekommen. Aber plötzlich stellten Versicherung und Familienkasse fest, sie sei doch gar nicht kindergeldberechtigt.

Nachdem sich unsere Zeitung eingeschaltet hatte, gab es zunächst einen Teilerfolg. Die Familienkasse lenkte ein und wollte ihr attestieren, dass die Mutter rückwirkend doch kindergeldberechtigt war, aber nur für vier der sechs ausgesetzten Jahre. Ermutigt durch diesen Erfolg kämpfte sie weiter, während auch unsere Redaktion parallel beim Ombudsmann der Versicherungen nachfragte.

Das Ergebnis: Die Altersversorgung der 49-Jährigen ist jetzt gesichert. Als Vergleich ist ihr die Anerkennung der gesamten Beitragszeit von sechs Jahren vorgeschlagen worden. Den Vergleich hat sie angenommen. Und sie hat dem Versicherungsobmann geschrieben: "Ich hoffe, sie können weiter vielen Menschen helfen!" Denn während der Odyssee, die Hahne hinter sich hat, traf sie - nicht zuletzt auch durch unsere Berichterstattung - immer wieder auf getrennt lebende oder geschiedene Frauen, die die gleichen Probleme hatten wie sie.

Ursprünglich hatte die Neusserin auch einen Schadenersatz in Höhe von ungefähr 8500 Euro durchsetzen wollen für ihre jahrelangen Mühen in "den Mühlen der Bürokratie". Diese durchzusetzen, dazu ermutigte sie der Versicherungsobmann aber nicht. Er teilt ihr mit: "Grundsätzlich sieht die deutsche Rechtsordnung einen Geldersatz für Schäden, die nicht wirtschaftlich sind, nur in Ausnahmefällen vor. Der persönliche Arbeits- und Zeitaufwand sowie die Nervenbelastung bei der Durchsetzung eigener oder der Abwehr fremder Forderungen sind regelmäßig keine Vermögenschäden. Die Rechtsprechung zählt das zum allgemeinen Lebensrisiko."

Stephany Hahne will darauf verzichten, dennoch für einen möglichen Schadenersatz vor Gericht zu ziehen. Sie sagt: "Ich bin froh, dass mein langer und harter Kampf um meine Altersversorgung am Schluss doch noch erfolgreich war. Und ich hoffe, dass er andere Frauen in meiner Lage ebenfalls Mut macht, nicht aufzugeben."

(NGZ)
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