Angriff auf Weihnachtsmarkt Angehörige des Berliner Terroropfers wollen in Neuss bleiben

Neuss · Am Freitag ist das Neusser Opfer der Berliner Terroranschläge beigesetzt worden. Die Nachbarn wollen die Familie unterstützen und ihr Zeit zum Trauern lassen.

Mit der Familie standen nur einige Nachbarn am Grab, als am Freitag in Grefrath die Urne der 65-jährigen Frau beigesetzt wurde, die beim Terroranschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember ums Leben gekommen war.

Dieser Rückhalt im persönlichen Umfeld sei für die Hinterbliebenen sehr wichtig, erklärt Rechtsanwalt Cornel Hüsch, der mit seinem Kollegen Andreas Bonnen die Familie anwaltlich betreut. Der Ehemann des Opfers und der 40-jährige Sohn, der den Anschlag in Berlin schwer verletzt überlebte, haben sich vielleicht auch deshalb entschieden, in Neuss zu bleiben.

In der dörflichen Gemeinschaft, deren fester Bestandteil die 65-Jährige war, ist der Anschlag noch immer Tagesgespräch. Aber es überwiegen die leisen Töne. "Das war ein Verbrecher. Punkt", sagt der Sprecher der Dorfgemeinschaft, der froh ist, dass nun keine pauschale Ausländerschelte im Ort betrieben wird.

Die Frau sei zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen, sagt der Mann. Wie vor zwei Jahren, als sie von einer Familienfeier kam und offensichtlich Einbrecher störte (von denen einer bei der Flucht auf der A 46 überfahren und tödlich verletzt wurde), die gerade ihr Haus ausräumten. "Was hätte dabei alles passieren können?", heißt es im Ort. Die Dorfgemeinschaft versucht, ihre Nachbarn zu stützen und zu schützen.

Aktuell helfe man, "wo wir glauben, der Familie damit nicht zu nahe zu treten", sagt der Sprecher. "Aber wir fragen uns auch, wie es weitergeht", gibt er zu und kündigt an: "Wir werden beobachten, ob und wie die Opferhilfe der Familie unter die Arme greift."

Die Hinterbliebenen haben beschlossen, sich keiner wie auch immer motivierten Sammelklage anzuschließen, erklären ihre Anwälte. Sie wurden eingeschaltet, um die wirtschaftlichen Interessen vor allem gegenüber der Versicherung des Lastwagens, der bei der Tat zur Waffe wurde, zu vertreten. Denn rechtlich sei der Terroranschlag zunächst ein Verkehrsdelikt.

(-nau)
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