Weltmeister von 1974: Bernd Hölzenbein im Alter von 78 Jahren gestorben
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Neuss Neusser bekommt ein Jahr auf Bewährung

Neuss · Der Mann soll seine Nachbarin (76) schwer verletzt haben. Der Fall war schon mal vor Gericht.

In Düsseldorf ist gestern ein Neusser zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er soll in einem Mietshaus an der Venloer Straße seine 76-jährige Nachbarin zusammengeschlagen und schwer verletzt haben. Das Landgericht verwarf die Berufung des 31-Jährigen gegen das bereits im vergangen Jahr vom Neusser Amtsgericht verhängte Urteil.

Geklärt werden konnte auch gestern in Düsseldorf nicht, was am 9. Juli 2016 im Hausflur des Mehrfamilienhauses geschehen ist. Der aus Sri Lanka stammende Angeklagte behauptet, die Seniorin wolle ihm durch falsche Anschuldigungen schaden. Grund dafür sei ein Streit zwischen seiner Mutter und der 76 Jahre alten Nachbarin. Die wiederum ist an jenem Sommertag unstreitig schwer verletzt worden. Ihre Augen waren zugeschwollen, sie hatte schwere Hämatome an Kopf und Körper.

Auch sie berichtete gestern von einem Streit mit der Mutter des Angeklagten, den sie als netten Nachbarn erlebt habe - bis zu diesem Mittag, an dem seine Mutter ihn gerufen und er sich auf sie gestürzt habe.

Bespuckt habe er sie, und ihr erst mit der Handkante, dann mit dem Stiel ihres eigenen Besens ins Gesicht und auf den Körper geschlagen. Bis heute leide sie unter den Folgen, sagte die herzkranke Zeugin, die Mühe hatte, sich an den genauen zeitlichen Ablauf zu erinnern.

Der Angeklagte will aber zu der Zeit gar nicht zuhause gewesen sein. Seine Freunde konnten sich allerdings nicht mit Sicherheit erinnern, ob sie wirklich an jenem Tag im Juli 2016 zwölf Stunden am Computer gespielt und Shisha geraucht hatten.

Am Ende hatte das Düsseldorfer Landgericht zwar genaue Vorstellung davon, was tatsächlich geschehen ist. Da aber die Aussage des Opfers, die im Prozess als Nebenklägerin auftrat, die einzige war, die zu den objektiven Beweisen passt, hatte die Kammer letztlich keine Zweifel an der Schuld des 31-Jährigen und verurteilte ihn wie das Amtsgericht zu einer einjährigen Bewährungsstrafe.

(NGZ)
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