Fotos Neusser Jobcenter-Mord: eine Chronik
26. September 2012 Bei einer Messerattacke kommt die Jobcentermitarbeiterin Irene N. ums Leben. Die Frau war am Morgen um kurz nach 9 Uhr vom 52-jährigen Ahmed S. mit einem Messer angegriffen worden.
Irene N. wurde nach der Attacke von einem Notarztteam ins Lukaskrankenhaus gebracht. Dort erlag sie ihren Verletzungen. Der Tatverdächtige wurde kurz nach der Tat in der Nähe des Tatorts aufgefunden und festgenommen.
27. September 2012 Staatsanwaltschaft und Polizei geben eine Pressekonferenz. Erste Details werden bekannt. Etwa das die 32-jährige Mutter offenbar ein Zufallsopfer war. Ahmed S., arbeitslos und Vater von drei Kindern, sei mit dem Ziel auf das Amt gekommen, einen anderen Sachbearbeiter aufzusuchen. Der jedoch war nicht in seinem Büro. Der Arbeitslose wollte sich gegen eine Weitergabe seiner persönliche Daten wehren. Die Staatsanwaltschaft gibt bekannt, Haftbefehl wegen Mordes zu beantragen.
29. September 2012 Unbekannte haben am Bürocenter an der Rennbahn, wo das Jobcenter zwei Etagen angemietet hatte, üble Schmiererein hinterlassen. Sie haben zudem die Gedenkstätte für die getötete Mitarbeiterin zerstört. Rund einen Monat später fasst die Polizei einen 30-jährigen Mann, der die Tat gegenüber der Polizei eingesteht. Der Mann hat psychische und körperliche Probleme.
5. Oktober 2012 Irene N. wird in Düsseldorf-Unterrath beerdigt. Rund 400 Menschen versammeln sich während der Trauerzeremonie vor der Friedhofskapelle. Weit mehr als in die Kapelle (etwa 30 Plätze) reinpassen. Mit Lautsprechern wird die Trauerzeremonie auf den Vorplatz übertragen.
6. März 2013 Erster Prozesstag im Jobcenter-Prozess: Der Angeklagte verdeckt sein Äußeres mit einer Jacke und einem Aktenordner. Zu den Tatvorwürfen schweigt er. Kollegen des Mordopfers, die den Täter nach der Tat gesehen haben, sagen aus.
4. April 2013 Die Verteidigung plädiert für eine Haftstrafe von höchstens 15 Jahren. Begründung: Ahmed S. habe kein vorsätzliches Tötungsdelikt begangen. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine lebenslängliche Haftstrafe für Ahmed S. beantragt.
5. April 2013 Das Gericht verurteilt Ahmed S. zu einer lebenslangen Haftstrafe und folgt damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Nach der einmonatigen Hauptverhandlung sah es die Düsseldorfer Strafkammer als erwiesen an, dass der Angeklagte Ahmed S. die Angestellte am 26. September 2012 in deren Büro mit einem Fleischermesser erstochen hatte.
26. September 2013: Genau ein Jahr, nachdem Ahmed S. im Jobcenter die 32-jährige Sachbearbeiterin Irina N. mit Messerstichen tötete, kamen rund 80 Freunde und Kollegen in der Marienkirche zu einem ökumenischen Gedenkgottesdienst zusammen. Am gleichen Tag bestätigt der Bundesgerichtshof das Urteil gegen Ahmed S. Die Richter in Karlsruhe verwarfen damit die Revison des gebürtigen Marokkaners.
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