Neuss/Düsseldorf Neusser wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht

Neuss/Düsseldorf · Wegen versuchten Mordes muss sich ab Mittwoch ein 45 Jahre alter Neusser vor dem Landgericht Düsseldorf verantworten. Die Anklage geht davon aus, dass sich der Angeklagte am 29. Mai – dem Tattag – in Neuss aufgehalten hat. Der Mann war zu dieser Zeit im St. Alexius-/St. Josef- Krankenhaus zur psychiatrischen Behandlung untergebracht und durfte einen "Urlaubstag" außerhalb der Klinik verbringen.

Wegen versuchten Mordes muss sich ab Mittwoch ein 45 Jahre alter Neusser vor dem Landgericht Düsseldorf verantworten. Die Anklage geht davon aus, dass sich der Angeklagte am 29. Mai — dem Tattag — in Neuss aufgehalten hat. Der Mann war zu dieser Zeit im St. Alexius-/St. Josef- Krankenhaus zur psychiatrischen Behandlung untergebracht und durfte einen "Urlaubstag" außerhalb der Klinik verbringen.

Weil er mit der Unterbringung auf der Station unzufrieden gewesen sei und einen Hass auf einen Mitpatienten entwickelt habe, soll sich der 45-Jährige laut Anklage entschlossen haben, seinen Mitpatienten mittels eines zuvor von der Mutter erhaltenen Küchenmessers zu töten. Hintergrund sei gewesen, dass das Opfer regelmäßig den Kaffeewagen mit Kaffee und Zucker verunreinigt habe und der Angeklagte dies im Rahmen seines Küchendienstes habe beseitigen müssen. Der Angeklagte habe durch die Tat seine Verlegung von der Station in die Untersuchungshaft erzwingen wollen.

Zur Umsetzung seines Tatplans, davon geht die Anklage aus, soll sich der Angeklagte gegen 19.40 Uhr in das Zimmer seines Mitpatienten geschlichen haben, um ihn im Schlaf zu überraschen und ihm die Kehle durchzuschneiden. Nach Betreten des Zimmers habe er sich dem Bett genähert und dem vermeintlich Schlafenden die Bettdecke weggezogen, heißt es. Das Opfer, das noch nicht eingeschlafen war, habe jedoch die Hand des Angeklagten ergriffen und sie festgehalten. Der Angeklagte soll daraufhin wiederholt mit dem Messer ausgeholt haben, um seinen Plan umzusetzen. Dabei sei der Geschädigte jedoch nur leicht durch einen Stich am rechten Oberarm verletzt worden. Die Wunde konnte mit einem Pflasterverband behandelt werden.

Der Angeklagte, sagt die Staatsanwaltschaft, leide nach einem in der Vergangenheit erlittenen Schädel-Hirn-Trauma an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung. Er sei aufgrund der psychischen Erkrankung zur Tatzeit in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt gewesen. Infolge seines Zustandes seien von dem Neusser weitere erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten, er sei deshalb für die Allgemeinheit gefährlich. Dem 45-Jährigen droht neben der Verhängung einer Strafe die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

(NGZ)
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