Neuss Ordnungsamt erinnert an Regeln für stille Feiertage

Neuss · Das Ordnungsamt weist auf bestimmte Einschränkungen an den stillen Feiertagen im November hin. Zu den stillen Feiertagen zählen der Festtag Allerheiligen, den die katholische Kirche am 1. November feiert, der Volkstrauertag (15. November) und der Totensonntag (22. November).

An Allerheiligen und Totensonntag sind in der Zeit von 5 bis 18 Uhr sowie am Volkstrauertag von 5 bis 13 Uhr nach Angaben der Stadt alle Marktveranstaltungen, gewerblichen Ausstellungen und ähnliche Ereignisse sowie Sport- und Zirkusveranstaltungen, Volksfeste und der Betrieb von Freizeitanlagen verboten - soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden. Das Verbot erstreckt sich weiterhin insbesondere auf den Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen Vergnügungsbetrieben sowie die gewerbliche Annahme von Wetten.

Ebenso sind musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb und alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz in der Zeit von 5 bis 18 Uhr untersagt, teilt das Neusser Ordnungsamt mit.

"Bei sonstigen Veranstaltungen, die nicht unter die aufgezählten Verbote fallen, sollte in angemessener Weise auf den Sinn des jeweiligen Feiertages Rücksicht genommen werden", wirbt die Stadt in einer Pressemitteilung um Verständnis. Aber auch diese Regeln sind nicht ohne Ausnahme: Ausnahmegenehmigungen, so die Stadt, können aber lediglich von der Bezirksregierung Düsseldorf erteilt werden.

(NGZ)
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