Neuss Osterfeuer jetzt anmelden

Neuss · Nach dem langen, harten Winter werden sie wohl besonders schön brennen – die Osterfeuer. Damit die Flammen nichts und niemanden in Gefahr bringen, müssen einige Regeln beachtet werden. Die NGZ sagt, welche.

 Schön sieht ein Osterfeuer aus – es gibt jedoch zu beachtende Regeln.

Schön sieht ein Osterfeuer aus – es gibt jedoch zu beachtende Regeln.

Foto: Hertgen

Nach dem langen, harten Winter werden sie wohl besonders schön brennen — die Osterfeuer. Damit die Flammen nichts und niemanden in Gefahr bringen, müssen einige Regeln beachtet werden. Die NGZ sagt, welche.

Sie haben einen uralten Ursprung, gehen auf vorchristliche Riten zurück und sind für vieles eine schöne Gelegenheit — zum Beispiel, um den alten, vertrockneten Weihnachtsbaum elegant zu entsorgen. Zwischen zehn und 12 Osterfeuer gibt es Neuss in jedem Jahr.

"In der Regel", sagt Uwe Neumann, Abteilungsleiter beim städtischen Ordnungsamt, "sind es immer dieselben Veranstalter, die so ein Feuer bei uns anmelden. Meistens handelt es sich dabei um Kirchen und Vereine — wegen des brauchtümlichen Hintergrunds."

Nur trockenes Holz verbrennen

Damit die Flammen nichts und niemanden in Gefahr bringen, müssen allerdings einige Regeln beachtet werden. Generell gilt: Verbrannt werden darf nur trockenes, unbehandeltes Holz und Strauchschnitt. Andere Gartenabfälle, Müll, Reifen, Altöl oder Sperrmüll sind tabu. Der Grund fürs Verbot ist plausibel: Die Belastung für die Umwelt soll so gering wie möglich gehalten werden. Messungen des Landesumweltamtes haben ergeben, dass der Feinstaubgehalt in der Luft um die Ostertage herum teils beträchtlich steigt.

Genau geachtet werden muss laut Uwe Neumann auch auf einen ausreichenden Abstand zu Wohnhäusern und Wäldern — des Funkenflugs wegen. "Außerdem", sagt der Ordnungsamtsleiter, "sollte ein Zufahrtsweg für die Feuerwehr freigehalten werden." Feuerwehr, Polizei und der Außendienst des Ordnungsamtes bekommen in Neuss jeweils eine Kopie sämtlicher Osterfeuer-Anträge. "Damit alle bescheid wissen, falls doch mal etwas passiert", sagt Neumann.

Was noch wichtig ist: Der Holzhaufen darf erst kurz vor dem Anzünden am Feuerplatz auf- beziehungsweise umgeschichtet werden, damit sich darin keine kleinen Tiere verkriechen.

Und erlaubt ist ein Osterfeuer nur zwischen Karsamstag und Ostermontag. Dabei muss es bis zum Erlöschen von einem volljährigen Verantwortlichen beobachtet werden. "Das", sagt Neumann, "ist in der Regel derjenige, der das Feuer beim Ordnungsamt angemeldet hat." Wichtig: Es müssen in jedem Fall Löschmittel greifbar sein. Bei zu starkem Wind darf das Osterfeuer gar nicht erst entzündet werden. "Bislang", sagt Neumann, "ist in Neuss noch nie etwas passiert. Da vertrauen wir auch auf die Vernunft der Bürger."

Fakt ist allerdings: Muss die Feuerwehr ausrücken, weil jemand unangemeldet in seinem Garten einen alten, trockenen Tannenbaum verbrennt, ist schnell ein saftiges Knöllchen fällig.

(NGZ)
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