Neuss Parteigericht macht FDP-Vorstand Auflagen

Neuss · Vier Ex-Parteivorsitzende hatten den Amtsinhaber vor das Schiedsgericht der Landes-FDP gebracht. Dort wurde der Streit per Schiedsspruch beigelegt. Die Kläger hatten in der Sache Recht, hätten von einem Urteil aber nichts gehabt.

 Hat beim turbulenten letzten Stadtparteitag der FDP Fehler gemacht: der amtierende Vorsitzende Michael Fielenbach.

Hat beim turbulenten letzten Stadtparteitag der FDP Fehler gemacht: der amtierende Vorsitzende Michael Fielenbach.

Foto: Woi

"Das Schiedsgerichtsverfahren ist ein stumpfes Schwert": Zu dieser Feststellung kommt der ehemalige FDP-Vorsitzende Rainer Reimann, der mit drei weiteren ehemaligen Parteichefs den amtierenden Vorsitzenden Michael Fielenbach wegen - aus seiner Sicht - fragwürdigen Machenschaften im Zusammenhang mit Vorstandswahlen vor das Parteigericht der Landes-FDP gebracht hatte. Das Verfahren wurde dort jetzt zwar mit Auflagen für Fielenbach per Schiedsspruch für erledigt erklärt, doch ohne Urteil. So kann sich auch Fielenbach, der die Attacke als "Kaffeeklatsch" abgetan hatte, als Sieger fühlen und von einem "Freundschaftsspiel" sprechen. Doch beigelegt ist der Konflikt nicht. "Im Januar werden die Karten neu gemischt": Das halten Reimann und seine Mitstreiter mit Blick auf den nächsten Stadtparteitag fest.

Der Zusammenschluss von vier Ex-Vorsitzenden zu einer innerparteilichen "Opposition" ist ein in der Geschichte der Neusser FDP bisher einmaliger Vorgang. Gemeinsam warfen und werfen Heide Broll, Klaus Riedl, Miroslav Pavetic und Reimann dem Vorsitzenden einen Bruch der Satzung vor, weil er - mitten in der Amtszeit - drei neue Vorstandspositionen neu besetzen ließ, ohne dass zuvor eine Vergrößerung dieses Gremiums beschlossen worden war. Hätte sich das Gericht dieser Sichtweise angeschlossen, wären auch alle seit dem Stadtparteitag gefassten Beschlüssen ungültig. Zum Beispiel der, bei der Bürgermeisterwahl auf einen eigenen Kandidaten zu verzichten.

In der zweistündigen Verhandlung äußerte die Kammer nach Reimanns Darstellung die Ansicht, dass die Wahlen fehlerhaft und damit unwirksam waren. Doch in einen klaren Sieg konnten die Kläger diese Tendenz nicht verwandeln. Auf "dringendes Anraten des Gerichtes", wie der Rechtsanwalt Reimann betont, und um keine für die FDP Neuss negative Presse zu provozieren, bestanden sie auf keiner Entscheidung der Kammer. Grund laut Reimann: "Wir hätten davon nichts gehabt." Denn vor einer letztinstanzlichen Entscheidung des Bundesschiedsgericht liegt der Stadtparteitag - und damit die Chance, die beanstandeten Wahlen anders zu korrigieren. Und über die Frage, ob die Neusser FDP einen eigenen Bürgermeister-Kandidaten ins Rennen schicken soll, ist schon die Zeit hinweggegangen. Das Kandidatentableau steht und ist nicht mehr zu ändernl. Reimann gibt aber auch zu, dass ein Vorstandsbeschluss nicht einfach aus der Welt zu schaffen wäre: "Wir hätten darlegen müssen, bei welchen die Stimmen der fehlerhaft zugewählten Mitglieder entscheidend waren."

Zu den Auflagen, die das Schiedsgericht Fielenbach gemacht hat, gehört, dass sich dieser innerhalb von zwei Monaten mit dem liberalen Club seiner Amtsvorgänger treffen und die Differenzen klären soll. Die Hälfte dieser Frist ist bereits ohne ein solches Angebot verstrichen, so dass Broll in der nächsten Vorstandssitzung mal "nachhaken" soll. Immerhin: Fielenbach, der die Anrufung eines Parteigerichtes als "normales Gebaren innerhalb einer Partei" darstellt, betonte gestern gegenüber der NGZ erneut seine Gesprächsbereitschaft.

(NGZ)
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