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Neuss Politik fordert Aussetzung des Mietspiegels

Neuss · Der grundsicherungsrelevante Mietspiegel bleibt ein Streitpunkt zwischen Stadt und Kreis. Der hat das Zahlenwerk, das die Obergrenze für angemessene Mietzahlungen an Hartz-IV-Empfänger überarbeitet und zum 1. Februar auch um durchschnittlich 5,9 Prozent erhöht.

Die Frage, wie viel Wohnraum und zu welchem Preis für Menschen als angemessen zu gelten hat, die auf Transferleistungen angewiesen sind, ist nicht neu. Der Kreis hat zu ihrer Beantwortung und auf Drängen der Sozialgerichte schon vor Jahren ein Zahlenwerk entwickelt, das alle zwei Jahre fortgeschrieben und weiterentwickelt wird. Kreisdirektor Dirk Brügge verteidigte auch die neuesten Zahlen, die, wie er zugibt, abstrakt sind. Aber nach Analyse von Mietgefüge, Bedarf und Angebot kommt er zu dem Schluss: "Zu den festgelegten Obergrenzen kann in Neuss Wohnraum angemietet werden." Wanderungsbewegungen, die durch den Mietspiegel ausgelöst wurden, könne er nicht feststellen.

Relevant ist das Zahlenwerk für rund 15.500 Menschen in Neuss, die in 7700 Haushalten (Bedarfsgemeinschaften) leben. Bei Einpersonen-Haushalten erstattet der Kreis nun eine Brutto-Kaltmiete, in der ein Teil der Nebenkosten enthalten sind, in Höhe von 404 Euro. Zwei-Personen-Haushalte wohnen für 495 Euro "angemessen", Haushalte mit drei, vier oder fünf Personen für 611, 703 beziehungsweise 803 Euro.

Dass die Stadt mit diesen Werten hadert, war für den Sozialdezernenten Ralf Hörsken gestern nicht von zentraler Bedeutung: "Wir haben zu wenig bezahlbaren Wohnraum", sagt er. Das sei zu ändern.

(-nau)
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