Neuss Polizei bezeichnet Fahrzeugraub als "Märchen"

Neuss · Als "Märchen" bezeichnet die Polizei die Geschichte, die ein 40 Jahre alter Mann den Beamten am Dienstagnachmittag geschildert hat. Er erschien auf der Polizeiwache in Neuss und erklärte, er sei mit einer Schusswaffe bedroht und sein Fahrzeug geraubt worden.

Laut Polizeibericht stellten die näheren Untersuchungen allerdings heraus, dass dies nur eine Vertuschung einer vorher von ihm begangenen Straftat war.

Aufgelöst schilderte der maltesische Geschäftsmann der Polizei, dass er gegen 13.30 Uhr in der Neusser Innenstadt in Mietwagen vom Typ Jeep Grand Cherokee unterwegs gewesen sei. Als er anhielt, um ein Telefonat zu führen, habe plötzlich ein Unbekannter die Beifahrertür aufgerissen und ihn mit einer Schusswaffe bedroht. Er sei daraufhin aus dem Wagen gesprungen. Der Räuber habe sich hinter das Steuer der Geländelimousine gesetzt und sei davongefahren.

Das vermeintliche Opfer erzählte weiter, dass er zum nahegelegenen Hauptbahnhof lief, dort in ein Taxi stieg und sich zur Polizeiwache Neuss fahren ließ. Während der 40-Jährige den Kriminalbeamten in seiner Vernehmung den Vorfall aufgebracht schilderte, wurden allerdings erste Ungereimtheiten deutlich. Folgeermittlungen der Polizei ergaben, dass der Raub der Geländelimousine von dem Geschäftsmann nur vorgetäuscht war. Ursprünglich hatte der 40-Jährige das Fahrzeug im Februar 2018 in Pforzheim angemietet, dieses allerdings zum vertraglich vereinbarten Termin nicht rechtzeitig zurückgegeben. Eine dementsprechende Strafanzeige wegen Unterschlagung lag bereits vor.

Ersten Erkenntnissen zufolge ist der Mietwagen in der Zwischenzeit ins Ausland verschoben worden. Zur Verschleierung seiner Tat soll der Geschäftsmann deshalb angezeigt haben, dass ihm der Wagen "geraubt" worden sei. Er muss sich nun demnächst vor einem Gericht verantworten.

Den 40-Jährigen, der in Deutschland keinen festen Wohnsitz besitzt, führten die Neusser Ermittler am Mittwoch, 7. März, auf Antrag der Staatsanwaltschaft einem Richter vor, der einen Untersuchungshaftbefehl gegen den Mann erließ. Die weiteren Ermittlungen der Polizei dauern an.

(NGZ)
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