Neuss Polizei fasst Betrüger bei Fahrzeugkontrolle

Neuss · Bei einer Schwerpunktaktion fallen 84 "Raser" auf. Drei Fahrzeugführer standen unter Drogen.

Kommissar Zufall bleibt ein wichtiger "Kollege" auch der Polizeibeamten im Rhein-Kreis, denn er half am Dienstagmorgen bei der Festnahme eines 43-jährigen Mannes, nach dem die Polizei wegen Betrugsverdacht fahndet. Der Frankfurter geriet nämlich zufällig in eine der Schwerpunktkontrollen der Polizei. Bei Überprüfung seiner Papiere fanden die Beamten schnell heraus, dass der Mann per Haftbefehl gesucht wurde. Der 43-Jährige wurde vorläufig festgenommen und zur Wache an der Jülicher Landstraße gebracht. Nach Angaben der Polizei konnte er aber wieder auf freien Fuß gesetzt werden, nachdem er dort einen Geldbetrag hinterlegt hatte.

Die Polizei war am Dienstagvormittag gleich an mehreren Stellen im Neusser Stadtgebiet präsent und hatte die Kraftfahrer, aber auch nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer im Auge. Man werde die Kontrollen auch fortsetzen, teilt eine Behördensprecherin dazu mit. Das geschehe für mehr Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. "Nicht mehr Knöllchen sind hierbei das Ziel der Polizei, sondern weniger Tote und Schwerverletzte im Straßenverkehr", heißt es dazu im Pressebericht.

Bei Abschluss der Schwerpunktaktion am frühen Dienstagnachmittag zählten die Polizisten 21 Fahrradfahrer, die gegen die Verkehrsregeln verstoßen hatten. Dazu kamen fünf Autofahrer, die während der Fahrt ihre Hände nicht von ihrem Mobiltelefon lassen konnten.

84 Verkehrsteilnehmer waren schneller unterwegs als erlaubt und wurden mit einem entsprechenden Verwarngeld belegt. Drei junge Männer im Alter von 21 beziehungsweise 22 Jahren werden nicht ganz so leicht davonkommen, wenn sich der erste Verdacht gegen sie erhärtet. Sie sollen - so der Eindruck der kontrollierenden Beamten - unter Einfluss von Betäubungsmitteln gestanden haben, als sie sich ans jeweilige Steuer setzten. Alle drei mussten sich auf der Wache einer Blutentnahme unterziehen. Ihnen droht neben einer Ordnungswidrigkeit jeweils auch ein Strafverfahren.

(NGZ)
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