Neuss Polizei-Video vom Wackelzug rechtswidrig?

Neuss · Die verdeckte Videoaufzeichnung des Wackelzuges durch die Polizei war rechtswidrig. Davon geht Jochen Heide aus, Rechtsanwalt in der Düsseldorfer Kanzlei "Patt, Fischer, Feuring, Senger".

Heide, aktiver Schütze im Schützenlustzug "Nüsser Nachtschwärmer", hat sich als Betroffener gestern zunächst schriftlich mit der Bitte um Aufklärung an Landrat Hans-Jürgen Petrauschke als Leiter der Kreispolizeibehörde gewandt. Doch das ist nur der Anfang. Fällt die Antwort nicht erschöpfend aus, will Heide das Verwaltungsgericht anrufen, um die Rechtswidrigkeit der Bildaufzeichnung feststellen zu lassen, schließt aber auch eine Anzeige beim Landesdatenschutzbeauftragten und das Einschalten der Dienstaufsicht nicht aus.

An (mindestens) zwei Punkten im Stadtgebiet hatte die Polizei den Wackelzug am Dienstag gefilmt, ohne dass der Bürger-Schützen-Verein als Veranstalter davon Kenntnis hatte. Für den Polizeisprecher Hans-Willi Arnold ein normaler Vorgang und Teil der "Einsatzbewältigung". Heide allerdings fragt nach der Ermächtigungsgrundlage. Das könnte Paragraf 15 des Polizeigesetzes sein, der die "Datenerhebung bei öffentlichen Veranstaltungen und Ansammlungen" regelt. Er erlaubt Bild- und Tonaufzeichnungen allerdings nur "wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dabei Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen werden."

Und genau diese Voraussetzung sehen Heide und die ebenfalls betroffenen Anwälte Jörg Geerlings und Sven-Joachim Otto nach der Erfahrung der vergangenen Jahrzehnte nicht. Deswegen will Heide wissen, welche Tatsachen diese Annahme nach Meinung der Polizei rechtfertigen. Und er will wissen, ob die Aufnahmen nicht auch geschützte Persönlichkeitsrechte beeinträchtigen.

(-nau)
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