Neuss Prügelvorwurf gegen Polizei: Verfahren läuft weiter

Neuss · Ein 19-Jähriger hat zwei Polizisten wegen Körperverletzung angezeigt. Die Polizei wiederum hat ihrerseits Anzeige gegen Maik M. wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte erstattet. Immer noch ist unklar, wie der Prozess ausgehen wird.

 Maik M. wurde von zwei Polizisten schwer verletzt.

Maik M. wurde von zwei Polizisten schwer verletzt.

Foto: Andreas Woitschützke

"Ein Zeuge hatte nicht vor der Polizei aussagen wollen und soll deshalb von der Staatsanwaltschaft vernommen werden", berichtet Maiks Rechtsanwalt, Andreas Bonnen. "Wir haben uns nunmehr erneut an die Staatsanwaltschaft gewendet und um Sachstandsmitteilung und ergänzende Akteneinsicht gebeten."

Der 19-jährige Reuschenberger war nach eigenen Angaben Ende März von den Beamten in der Nähe der Sparkassenfiliale an der Bergheimer Straße krankenhausreif geschlagen worden. Er hatte in einem nahe gelegenen Park am Erlenweg ein Päckchen Marihuana gekauft und war zunächst geflüchtet, als ihn die Polizisten in zivil kurz darauf kontrollieren wollten.

Beim Ausgang der Verfolgungsjagd widersprechen sich beide Seiten. Der Schüler sagt, er habe sich freiwillig ergeben, sei dann aber mit roher Gewalt angegangen worden. Die Beamten erklären, der 19-Jährige habe sich heftig gewehrt. Zeugen berichteten gegenüber unserer Zeitung, dass der Jugendliche die Arme gehoben habe und dass die Polizisten nicht nur Maik gegenüber aggressiv aufgetreten seien, sondern auch gegenüber zufällig vorbeikommenden Passanten.

Der 19-Jährige hatte nach dem Vorfall Anzeige gegen die Beamten erstattet. Er musste nach seiner vorübergehenden Festnahme ärztlich behandelt werden. Das Krankenhaus, in dem er über Nacht zur Beobachtung blieb, bescheinigte ihm ein Schädel-Hirn-Trauma ersten Grades, einen Verdacht auf Einriss einer Rippe, Schulter- und Nackenprellungen, Jochbeinprellungen beidseits, außerdem zahlreiche Schürfwunden im Gesicht.

Die Neusser Polizei wiederum hatte ihrerseits Anzeige gegen Maik M. wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie des Besitzes von Betäubungsmitteln erstattet.

(NGZ)
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