Neuss Rat prüft Zahl der Ausschüsse neu

Neuss · Land führt "Bezahlung" von Vorsitzenden ein - Stadt sucht Schlupflöcher.

 Wer einem Ausschuss vorsitzt, soll künftig mehr Geld erhalten.

Wer einem Ausschuss vorsitzt, soll künftig mehr Geld erhalten.

Foto: woi

Das neue Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung wird für die Stadt ein Kostentreiber. Muss 1:1 umgesetzt werden, was das Land beim Thema Aufwandsentschädigung für Kommunalpolitiker für nötig hält, kommen auf die Kommune Mehrkosten von gut 110.000 Euro jährlich zu. Die wehrt sich noch und sucht nach Schlupflöchern. Dabei könnte nach Darstellung von Bürgermeister Reiner Breuer am Ende auch herauskommen, dass Ausschüsse zusammengelegt werden, um Vorsitzende "einzusparen". Denn die werden richtig teuer.

Kommunalpolitiker erhalten für ihr Ehrenamt eine monatliche Aufwandsentschädigung sowie Sitzungsgeld. Zudem wird ein Verdienstausfall gezahlt. Während sich die Aufwandsentschädigung nicht verändert, wird der Stundensatz für den gezahlten Verdienstausfall erhöht. Der Mindestsatz steigt von 7,50 auf 8,84 Euro, allerdings liegt jeder Stadtverordnete, der noch im Erwerbsleben steht, nach Auskunft von Gottfried Dorschner vom Büro für Ratsangelegenheiten über diesem Satz. Nach oben wird der Stundensatz von 30 auf 80 Euro angehoben; der tatsächliche Verdienstausfall muss aber nachgewiesen werden. Diese Erhöhung beim Verdienstausfall schlägt insgesamt mit 9000 Euro jährlich zu Buche.

Teuer kommt die Stadt die Vorgabe zu stehen, dass die Zahl der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden erhöht wird - und deren Aufwandsentschädigung ebenso steigt. Sie erhalten neben der Aufwandsentschädigung als Stadtverordnete noch einmal den anderthalbfachen Satz für ihre Aufgabe in der Fraktion oben drauf. Bisher gab es nur den einfachen Satz. Macht in barer Münze 721,95 Euro pro Kopf und Monat - und kostet die Stadt 25.990 Euro insgesamt zusätzlich.

Satte 75.000 Euro wären im Etat noch aufzutreiben, wenn jeder der 13 Ausschussvorsitzenden monatlich für diese Arbeit mit 481,30 Euro entschädigt würde. Ausgenommen hat der Gesetzgeber die Bezirksausschüsse, den nur vor und nach einer Wahl tagenden Wahlprüfungsausschuss sowie den Hauptausschuss. Dem sitzt der hauptamtliche Bürgermeister vor. Der Rat wiederum hat auch den ebenfalls sehr selten tagenden Rechnungsprüfungsausschuss von dieser Regelung ausgenommen. Solche Ausnahmen sind zulässig, sagt Breuer. Unzulässig sei allerdings, alle Vorsitzenden als Ausnahme zu behandeln. Dem jeweiligen Amtsinhaber aber sei freigestellt, auf die zusätzliche Entschädigung zu verzichten.

(-nau)
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