Neuss Richter fällt mildes Urteil nach Drogenhandel an Schule

Neuss · Mit einem "blauen Auge" ist ein 17-jähriger Schüler des Quirinus-Gymnasiums gestern im Prozess am Neusser Amtsgericht davon gekommen. Jugendrichter Heiner Cöllen sprach den Schüler schuldig, sah aber zunächst von einer Jugendstrafe ab.

Innerhalb der nächsten zwei Jahre will die Justiz prüfen, ob bei dem Jungen schädliche Neigungen vorliegen. Sollte er sich in dieser Zeit straffrei führen, wird endgültig von einer Jugendstrafe abgesehen.

Im Prozess, der aufgrund des jugendlichen Alters des Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, gab sich der Quirinus-Schüler reumütig. Er präsentierte dem Gericht ein Attest, wonach er inzwischen "clean" ist und keine Drogen mehr konsumiert. Das sah im Sommer letzten Jahres offenbar ganz anders aus.

Bis November 2013 soll er in zahlreichen Fällen zum einen Marihuana für den Eigenkonsum, zum anderen aber auch für Mitschüler erworben und weiterverkauft haben. Ein Lehrer der Schule bereitete dem schwunghaften Handel schließlich ein Ende: Der Pädagoge beobachtete das Drogengeschäft am Rande der Schule, sprach die Beteiligten an, stellte eine Tüte mit Rauschgift sicher und verständigte die Polizei.

Laut Justiz ist der 17-Jährige inzwischen geläutert. Im Ermittlungsverfahren hatte er bereits ein Geständnis abgelegt und auch seine Abnehmer genannt. Im Prozess beteuerte er, nie wieder etwas mit Drogen zu tun haben zu wollen. Richter Heiner Cöllen ließ daraufhin Milde walten. Er sprach den Schüler schuldig, verzichtete aber auf eine Gefängnis- oder Bewährungsstrafe. Zwei Jahre lang muss der Jugendliche nun unter Beweis stellen, dass er tatsächlich mit Drogen nicht mehr in Kontakt kommen will. So muss er dem Gericht unter anderem regelmäßige Drogentests nachweisen.

Das Quirinus-Gymnasium hat ihn übrigens nicht von der Schule verwiesen. Allerdings muss er bei der nächsten Verfehlung damit rechnen, die Schule verlassen zu müssen.

(mape)
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