Neuss/Dormagen S-Bahn-Exhibitionist zu elf Monaten Haft verurteilt

Neuss/Dormagen · Das Neusser Amtsgericht hat Donnerstag mit einem vorbestraften S-Bahn-Exhibitionisten nicht lange gefackelt. Richter Heiner Cöllen verurteilte den gebürtigen Kongolesen zu elf Monaten Haft, setzte die Gefängnisstrafe aber zur Bewährung aus.

Der junge Düsseldorfer hatte im Prozess zugegeben, mehrfach in S-Bahnen zwischen Dormagen und Neuss sexuelle Handlungen an sich vorgenommen zu haben. Kinder und Jugendliche hatten den Mann dabei beobachtet. Ohne Rechtsanwalt war der Angeklagte Donnerstag im Neusser Amtsgericht entschieden. Direkt zu Beginn der Verhandlung legte er ein rückhaltloses Geständnis ab. Zunächst waren ihm die gesamten Schilderungen sichtlich peinlich, nach und nach schien es so, als wenn er froh war, sich alles "von der Seele" reden zu können. "Es tut gut, mal darüber zu sprechen", erklärte der gelernte Koch, der in einem Düsseldorfer Kantinenbetrieb angestellt ist. Seiner langjährigen Lebensgefährtin hatte er von seinen Trieben bislang nichts erzählt.

Um sich einen "Kick" zu verschaffen, war er seit September 2013 in mehreren Fällen in S-Bahnen zwischen Nievenheim und Neuss eingestiegen, um sich dort neben Jugendliche oder junge Erwachsene zu setzen und dann an sich "Hand" anzulegen. "Es war eklig, wir hatten Angst und Herzrasen", berichteten Donnerstag mehrere Schülerinnen als Zeuginnen, die das "Treiben" auf der Bank nebenan beobachtet und anschließend die Polizei informiert hatten.

Die Staatsanwaltschaft beantragte letztlich elf Monate Haft auf Bewährung. Gleichzeitig warnte sie den Angeklagten eindringlich davor, sein Problem nicht behandeln zu lassen. "Sollten sich derartige Taten wiederholen, müssen sie damit rechnen, dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht zu werden", hieß es im Plädoyer.

Dem folgte auch Richter Cöllen. "Es liegt ohne Zweifel bei Ihnen eine Persönlichkeitsstörung vor", sagte Cöllen. "Und es besteht die akute Gefahr, dass sich diese Dinge wiederholen." Als Bewährungsauflage ordnete Cöllen deshalb eine psychiatrische Behandlung des Angeklagten an. "Diese Heilbehandlung ist Ihre letzte Chance", so der Richter, "ansonsten kann es passieren, dass sie als Gefahr für die Allgemeinheit von der Gesellschaft ferngehalten werden müssen."

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