Neuss/ Düsseldorf Salafist klagt gegen Ausreiseverbot

Neuss/ Düsseldorf · Ein Islamist aus Neuss klagt vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen ein vor zwei Jahren erlassenes befristetes Ausreiseverbot aus Deutschland. Man wollte verhindern, dass der Mann terroristische Aktivitäten in Syrien fördert. Deshalb wurde ihm 2013 der Reisepass des Mannes für eine bestimmte Zeit eingefordert.

Der Fall wird am 3. Februar verhandelt. In einem ähnlich gelagerten Fall hatte das Verwaltungsgericht Arnsberg vor einigen Tagen den Entzug des Reisepasses durch die Behörden bestätigt. Geklagt hatte hier ein mutmaßlicher Unterstützer der islamischen Extremisten in Syrien.

Der Kläger aus Neuss hatte in der ersten Runde keinen Erfolg: Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf und das Oberverwaltungsgericht in Münster hatten in Eilverfahren seine Klagen abgelehnt. Im Hauptsacheverfahren möchte er nun prüfen lassen, ob die Behörden seinerzeit rechtmäßig gehandelt haben. Beklagte ist die Stadt Neuss. Für das Gericht geht es auch darum zu prüfen, ob die Klage zulässig und begründet ist.

Das Ausreiseverbot für den Mann aus Neuss hatte für dreieinhalb Monate gegolten und war nach einem Hinweis des Bundesverfassungsschutzes ergangen. Die Einschränkungen waren 2013 wieder beendet worden. Anlass für den Passentzug waren geplante Hilfslieferungen nach Syrien. Die Behörden meinten, damit könnten terroristische Aktivitäten unterstützt werden.

Nach Angaben des Innenministeriums gibt es derzeit in NRW etwa 50 Ausreiseuntersagungen gegen als gewaltbereit eingeschätzte Islamisten. Die Sicherheitsbehörden wollen damit jede Ausreise von gewaltbereiten Salafisten in Krisengebiete zu verhindern. Das Bundesinnenministerium plant zudem eine Änderung des Personalausweisgesetzes, um Einreisen in Krisengebiete über die Türkei zu stoppen.

(lnw)
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