Neuss Schäden am Romaneum: Stadt verklagt Baufirmen

Neuss · Fünf Jahre nach Fertigstellung des Romaneums sind noch immer nicht alle Mängel behoben. Weil Gespräche mit der Investorengemeinschaft Nesseler/Frauenrath über eine Nachbesserung zu keinem Ergebnis führten, hat das Gebäudemanagement als Vertragspartner dieses Bauherren jetzt die Reißleine gezogen. Vor Ablauf der Verjährungsfrist wurde beim Landgericht Düsseldorf Klage gegen das Konsortium eingereicht. Streitwert: 2,85 Millionen Euro - zuzüglich fünf Prozent Zinsen.

Im Kulturausschuss waren noch einmal Probleme mit diesem Renommierprojekt geäußert worden, für das es GMN-Betriebsleiter Dirk Reimann immer noch hält. Trotz defekter Fenster, sanierungsbedürftiger Toiletten und Problemen bei der Dimmbarkeit der Beleuchtung, über die sich die Kulturverwaltung beschwert. Aber diese Punkte sind nicht Gegenstand der Klage. Die richtet sich vor allem gegen die Lüftung. Die ist zum Beispiel so laut, dass das Tonstudio und der Konzertsaal nicht uneingeschränkt genutzt werden können.

Diese Schweirigkeiten sind nicht neu, sondern sattsam bekannt. Allerdings räumte das Gebäudemanagement (GMN) den Investoren zunächst - allerdings mehrfach und trotzdem erfolglos - die Gelegenheit zur Nachbesserung ein. Die Maßnahmen und Vorschläge - wie zum Beispiel Luftsäcke an den Auslassschächten - griffen nicht und waren auch nicht nachvollziehbar. Allerdings beschlich das GMN bei diesen zähen Verhandlungen und angesichts unbefriedigender Reparaturen zunehmend der Verdacht, dass die Investoren auf Zeit spielen, um so aus der Gewährleistungspflicht zu kommen. Weil auch Gutachter die Ansicht der Stadt stützen, wurde Klage eingereicht. Damit ist die Verjährungsgefahr gestoppt. Eine gütliche Einigung sei dennoch weiter möglich, sagt Reimann.

(-nau)
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