Neuss Schwule Eltern wollen vors oberste Gericht ziehen

Neuss · Die Neusser Axel und Jürgen Haase waren zwar das erste schwule Ehepaar in Deutschland, bei dem beide Partner in der Geburtsurkunde der Kinder als Eltern eingetragen wurden. Trotzdem will Axel Haase nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Er will erreichen, dass auch für Embryonen eine rechtliche Vaterschaft anerkannt werden kann. Der Bundesgerichtshof hatte in seinem Urteil vom 24. August entschieden, dass dies vor der Geburt eines Kindes nach deutschem Recht nicht möglich sei.

 Axel und Jürgen Haase mit ihren drei Töchtern.

Axel und Jürgen Haase mit ihren drei Töchtern.

Foto: Haase

"Seit rund 30 Jahren gibt es künstliche Befruchtung. Seitdem sind dabei eine Vielzahl von mehrere Tage alten überschüssigen Embryonen entstanden, die irgendwo eingefroren lagern", sagt Haase. Das deutsche Embryonenschutzgesetz aus dem Jahr 1990 passe nicht mehr zur heutigen Realität, ärgert sich der 51-Jährige. "Wir brauchen klare Regeln zur Leihmutterschaft und Embryonen-Adoption. Es kann nicht sein, dass der deutsche Gesetzgeber sagt: ,Geh doch ins Ausland und mach' da, was du willst.' Schließlich kommen die Paare mit den im Ausland geborenen Kindern ja wieder nach Deutschland zurück." Er kämpfe daher auch für alle anderen - homo- wie heterosexuellen - Paare, die sich für eine künstliche Befruchtung entscheiden.

Die Haases haben sich ihren Kinderwunsch über Eizellspenden und Leihmütter in Indien und den USA erfüllt. Ihr drei Töchter (zwei davon Zwillinge) sind mittlerweile drei und sechs Jahre alt. Bei der Befruchtung blieben neun Embryonen übrig, von denen die Väter überlegt hatten, sie kinderlosen Paaren in Deutschland zu spenden. Sieben Embryonen waren jedoch nicht lebensfähig. Die zwei übrigen trägt nun wieder eine Leihmutter aus.

(sug)
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