Naturschutzgebiet Uedesheimer Rheinbogen Stadt Neuss will Anleinpflicht für Hunde stärker kontrollieren

Neuss · Die Stadt will mit verstärkten Kontrollen im Naturschutzgebiet Uedesheimer Rheinbogen dafür sorgen, dass Hundebesitzer die Anleinpflicht konsequent einhalten. Ziel ist der Schutz von Wildtieren während der Brutzeit. Hunde sollten die Wildtiere nicht stören oder gar wildern.

 Freilaufende Hunde sind ein Ärgernis für viele Naturfreunde.

Freilaufende Hunde sind ein Ärgernis für viele Naturfreunde.

Foto: Thinkstock

Dazu dient die in Naturschutzgebieten, öffentlichen Grünanlagen und im Wald außerhalb von Wegen geltende Anleinpflicht. Darauf weist das Amt für Umwelt und Stadtgrün alle Hundehalter hin.

Besonderen Schutz genießen die einheimischen Wildtiere in den Naturschutzgebieten. Aber auch im Bereich von Wäldern oder Feldern dürfen sie nicht während der Brut oder der Aufzucht der Jungtiere gestört werden. Im Wald gilt dabei zum Beispiel dem Niederwild besonderes Augenmerk, im Feld sind es Feldhase oder bodenbrütende Vögel wie Kiebitz und Feldlerche. In den öffentlichen Grünanlagen - zum Beispiel im Rheinpark - sind es vor allem Wasservögel und Amphibien an den Feuchtbiotopen und Teichen, deren Fortpflanzungsstätten mitunter durch gedankenloses Verhalten gefährdet wird.

Werden mutwillige Verstöße gegen den Schutz von Wildtieren während der Brutzeit festgestellt - zum Beispiel durch Missachtung der Anleinpflicht von Hunden - festgestellt, kann dies laut Amt für Umwelt und Stadtgrün nach dem Bundes- und Landesnaturschutzgesetz mit einer Geldbuße bis zu 400 Euro geahndet werden. Werden besonders streng geschützte Tiere gar getötet, kann dies bis zu mehrere Tausend Euro kosten. In Naturschutzgebieten ist das Verlassen der Wege verboten und kann ebenfalls mit einer Geldbuße geahndet werden.

Der Rheinbogen in Uedesheim rückt bei den Kontrollen auch deshalb besonders in den Fokus, weil die dortigen Lebensräume für geschützte Arten 2003 als Europäisches Natura 2000-Schutzgebiet ausgewiesen wurden. Beheimatet sind dort unter anderem Flussregenpfeifer, Nachtigall und Steinkauz.

Das Amt für Umwelt und Stadtgrün weist daher noch einmal verstärkt auf die Anleinpflicht hin und betont, dass die Wege im Naturschutzgebiet nicht verlassen werden dürfen. Die betretbaren Wege sind auf den Informationstafeln sowie an den Zugängen gekennzeichnet.

(NGZ)
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