Neuss Stadt lehnt Fahrverbot für Dieselfahrzeuge ab

Neuss · Mit der Bezirksregierung verhandelt die Verwaltung über eine Neufassung des Luftreinhalteplanes. Die Stadt will im Rat berichten.

Die Stadt stemmt sich gegen ein allgemeines Fahrverbot für alle Diesel-Kraftfahrzeuge ab dem 1. Januar 2018. Das unterstrich die Verwaltung in Verhandlungen mit der Bezirksregierung Düsseldorf zu der Frage, wie die Einhaltung der Stickoxidwerte schnellstmöglich erreicht werden kann. Zumindest ohne Ausnahmeregelungen etwa für Handwerker sowie Übergangsfristen für Anwohner sei das mit ihr nicht zu machen, heißt es in der Stellungnahme aus Neuss.

Die wurde von der Bezirksregierung eingefordert, weil Neuss inzwischen zu den Großstädten im Land gehört, denen der Verband Deutsche Umwelthilfe mit einer Klage droht, um ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge durchzusetzen und so die Luftreinheit zu verbessern. Eine Anfrage zu diesem Thema liegt inzwischen auch aus der Politik vor. Die Fraktion "Die Linke" will ebenfalls wissen, welche Maßnahmen die Stadt noch bis zum Jahresende umzusetzen gedenkt. Die kündigt an, dazu am Freitag in der Ratssitzung Stellung nehmen zu wollen. Vorab diesem Termin, so teilt Pressesprecher Peter Fischer mit, werde man sich nicht öffentlich dazu äußern.

Neben der Stadt Neuss verhandelt die Bezirksregierung auch mit den Städten Mönchengladbach, Mülheim/Ruhr, Oberhausen und Wuppertal. Gemeinsam mit allen Städten will die Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde - in Abstimmung mit dem Landesumweltministerium - nach und nach die Luftreinhaltepläne (LRP) überarbeiten. Der LRP für die Stadt Neuss ist seit 2009 in Kraft und wurde 2013 schon einmal verschärft. Die Belastung geht aber nur langsam zurück.

Zunächst haben aufgrund der noch größeren Belastung die bereits beklagten Luftreinhaltepläne von Düsseldorf und Essen Priorität. Derzeit arbeitet das Landesumweltamt an Berechnungen zur Wirksamkeit von Maßnahmen am Beispiel Düsseldorfs. Die Ergebnisse seien für die weitere Vorgehensweise von grundlegender Bedeutung, heißt es in einer Mitteilung der Bezirksregierung.

In all diesen Städten, in denen die Grenzwerte von 40 Mikrogramm NO2 je Kubikmeter Luft überschritten werden, werden Verbesserungen der Luftreinhaltung durch die Stärkung des ÖPNV, die Nutzung emissionsfreier Elektro-Fahrzeuge, der Ausbau des Radwegenetzes oder die Entwicklung neuer Mobilitätskonzepte geprüft. Sollten diese Maßnahmen nicht ausreichend sein, würden als letztes Mittel auch Einfahrverbote für einen Teil der Dieselfahrzeuge zu prüfen sein, stellt die Bezirksregierung klar.

Die Möglichkeiten, die Werte durch Umrüsten von Taxen und Bussen zu senken, schätzt die Stadt Neuss als gering ein. Sie sieht als einzige wirksame Maßnahme zum sofortigen Einhalten des NO2-Jahresmittels nur die Herausnahme von Emittenten, im vorliegenden Fall älterer Diesel-Kraftfahrzeuge.

Allerdings, so ist aus dem Rathaus zu hören, kann man dort keine rechtlich abgesicherte Möglichkeit erkennen, Fahrverbote für Diesel-Kraftfahrzeuge der Euro 6/VI-Stufe unter Berücksichtigung der tatsächlichen NOx-Emissionen während des Fahrbetriebs auszusprechen. In diesem Zusammenhang schlägt die Stadt Neuss vor, die Grundsatzentscheidung zu den beklagten Luftreinhalteplänen abzuwarten.

Die Stellungnahme aus Neuss wurde ohne inhaltliche Bewertung an die Umwelthilfe weitergegeben, hieß es gestern in Düsseldorf. Von dort liege noch keine Reaktion vor.

(-nau)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort