Neuss Stadt setzt bei Straßenbeleuchtung ganz auf LED

Neuss · Die Umrüstung der vorhandenen Laternen wird deutlich forciert. Licht soll verkehrsabhängig gesteuert werden.

 Die Stadt rüstet fast alle Laternen auf LED-Technik um.

Die Stadt rüstet fast alle Laternen auf LED-Technik um.

Foto: G. Buschmann

Die Umrüstung der städtischen Laternen an Straßen und Wegen auf die energiesparende LED-Technik wird deutlich forciert. Hatte man das Vorhaben - auch angesichts einzuhaltender Abschreibungsfristen - auf 30 Jahre angelegt, soll die Arbeit nun in 15 Jahren erledigt sein. Dafür verdoppelt sich der Kapitalaufwand. Statt 150.000 Euro jährlich werden vom nächsten Jahr an 300.000 Euro investiert.

Bei der Umrüstung nimmt die Stadt zunächst die sogenannten Natriumdampf-Hochdrucklampen in den Leistungsklassen 50 bis 250 Watt in den Blick. Dort sei das größte Einsparpotenzial zu erzielen, heißt es aus dem Rathaus. Diese Sorte Leuchtmittel ist derzeit in noch 3800 Laternen verbaut; je nach Leistungsklasse sollen 570 und 780 Hochdrucklampen gegen LEDs ausgetauscht werden.

Aktuell flankieren etwa 18.800 städtische Laternen Wege und Straßen. Derzeit werden drei Prozent davon jährlich umgerüstet, so dass der Anteil der Laternen mit LED-Birnen schon auf etwa 14 Prozent gewachsen ist. Dass die Stadt bei der Umrüstung recht zurückhaltend war, gereicht ihr jetzt zum Vorteil, weil die LED-Technik in den vergangenen Jahren enorme Fortschritte im Verhältnis Lichtleistung zu eingesetzter Energie gemacht hat.

Einige 100 Laternen gelten derzeit als nicht umrüstfähig - weil es das Stadtbild verändern würde oder weil es für die Beleuchtungsanwendung keine Alternative in LED gibt. Um den Energieverbrauch weiter zu drücken, experimentiert die Stadt derzeit schon mit einem System, das verkehrsabhängig gesteuert wird. Das soll mittelfristig etabliert werden, hieß es im Bauausschuss.

Innerhalb von Grünanlagen wird die Beleuchtung auf Wege mit verkehrlicher Bedeutung reduziert. Dazu werden Schulwege gezählt oder Zugänge zu Haltestellen des ÖPNV. Ein Grundsatzbeschluss regelt jetzt, dass darüber hinaus grundsätzliche keine Beleuchtung von Wegen in Grünanlagen zulässig sein soll. Eine Abweichung von dieser Regel wird es nur noch in gut begründeten Einzelfällen geben. Mit dieser Festlegung will die Politik immer wiederkehrende Debatten über angebliche oder tatsächliche "dunkle Ecken" vermeiden.

(-nau)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort