Neuss Stadt soll Airbnb-Angebote eindämmen

Neuss · Die Politik hat die Verwaltung beauftragt, eine Zweckentfremdungssatzung für Wohnraum zu erarbeiten. Das zentrale Argument: Auf Portalen wie Airbnb angebotene Räume würden dem "regulären Wohnungsmarkt" entzogen.

 Auf Portalen wie Airbnb wird eine ganze Reihe von Wohnungen angeboten. In Zukunft könnten es in Neuss deutlich weniger sein.

Auf Portalen wie Airbnb wird eine ganze Reihe von Wohnungen angeboten. In Zukunft könnten es in Neuss deutlich weniger sein.

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Die Stadt soll eine sogenannte Zweckentfremdungssatzung für Wohnraum entwerfen. Privatleute, die ihre Wohnungen auf Internetportalen wie zum Beispiel Airbnb anbieten, hätten es dann in Neuss in Zukunft deutlich schwieriger. Ohne eine Genehmigung der Verwaltung dürften sie ihren Wohnraum nicht mehr gewerblich beziehungsweise als Ferienwohnung vermieten.

Die Linke hat einen entsprechenden Antrag gestellt und begründet ihn damit, dass auf Portalen wie Airbnb angebotene Räumlichkeiten dem "regulären Wohnungsmietmarkt entzogen" würden. Der Antrag fand in der jüngsten Ratssitzung quer durch die Fraktionen Unterstützung. Nur bei der FDP gab es heftigen Widerspruch. Als "großen Unsinn" bezeichnet Manfred Bodewig, Fraktionsvorsitzender der Liberalen, den Vorstoß. "Die Inhaber haben immer noch das Recht, sich ihre Mieter auszusuchen - und zwar egal, ob für zwei Wochen, drei Monate oder ein Jahr."

Eine Vermietung von Wohnungen in Neuss über Vermittlungsportale wie Airbnb oder Homeaway kann durchaus lukrativ sein - vor allem wegen der Nähe zu den Messen in Düsseldorf und Köln. Denn die Besucherzahlen boomen. Laut Statistischem Landesamt gab es in den ersten neun Monaten dieses Jahres 209.363 Gästeankünfte in der Quirinus-Stadt, das sind 5,3 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Einen deutlicheren Anstieg gab es bei Gästen aus dem Ausland - um rund 13,7 Prozent. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer beträgt 1,5 Tage. Erfasst sind in dieser Erhebung zwar lediglich Betriebe mit mindestens zehn Betten - es fehlen also die privat vermieteten Räume. Was die Übernachtungszahlen dort anbelangt, liegen keine belastbaren Zahlen vor. Aber das Hotel- und Gaststättengewerbe spürt die Konkurrenz. Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat sich bereits mehrfach kritisch dazu geäußert.

Wer bei Airbnb als Suchwort "Neuss" eingibt, findet ein umfangreiches Angebot. "Dabei ist ganz offensichtlich, dass es sich bei der großen Mehrheit der angebotenen Wohnungen nicht etwa um Studentenzimmer oder Ähnliches handelt, die für eine kurze Abwesenheit des Mieters überlassen werden", betonte Roland Sperling, Fraktionsvorsitzender von Die Linke, in der jüngsten Sitzung des Stadtrats. Vielmehr handele es sich um komplett ausgestattete Wohnungen mit dem einzigen Zweck, untervermietet zu werden. Angesichts der Wohnraumknappheit in Neuss ein Unding, meint die Linke und verweist auf die Städte Köln und Bonn, die zur Entlastung ihres Wohnungsmarkts bereits Zweckentfremdungssatzungen erlassen haben.

Die Satzungen sind jedoch umstritten, zumal die Wohnungsinhaber Ausnahmegenehmigungen beantragen können. Das spült Geld ins Stadtsäckel. In Köln zum Beispiel wird eine Bearbeitungsgebühr verlangt, die laut Angaben des dort zuständigen Amtes zwischen 110 und 210 Euro je Wohneinheit beträgt (maximal 800 Euro je Gebäude). Bei Nichtanwendbarkeit der Ausnahmegenehmigung werden zwischen 50 und 100 Euro (maximal 400 Euro) fällig. Wer ohne Ausnahmegenehmigung Wohnraum untervermietet und damit gegen die Zweckentfremdungssatzung verstößt, riskiert ein saftiges Bußgeld. In Köln sind es laut Satzung bis zu 50.000 Euro.

(NGZ)
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