Neuss Stadtwerke mit Gruselclown-Verbot an Halloween

Neuss · Nach den jüngsten Vorkommnissen mit sogenannten Gruselclowns haben die Stadtwerke ihren Dresscode für die Halloween-Party für Montag, 31. Oktober, kurzerhand geändert - in diesem Jahr seien entsprechende Kostümierungen nicht erwünscht. "Wir möchten, dass sich unsere Besucher bei den Halloween-Veranstaltungen sicher und wohl fühlen. Gästen in den von uns nicht erwünschten Verkleidungen wird unser Personal den Einlass verweigern", teilte Stadtwerke-Bäder-Geschäftsführer Matthias Braun gestern mit.

Neuss: Stadtwerke mit Gruselclown-Verbot an Halloween
Foto: pixabay/NGZ

Am vergangenen Wochenende war es im Rhein-Kreis Neuss erstmalig zu einem Polizeieinsatz im Zusammenhang mit einer als Clown maskierten Person gekommen. Ein Unbekannter hatte sich am Samstagabend, gegen 22.20 Uhr, in Korschenbroich an der Straße "Weißer Weg" einem Passanten von hinten genähert. In seiner Hand soll er laut Zeugenaussagen eine Machete gehalten haben. Sein Gesicht bedeckte eine "böse Clown-Maske".

Auch im Club 102 findet am Montag eine Halloween-Party statt. Von einem Gruselclown-Verbot sehen die Organisatoren ab. "Uns ist egal, ob jemand als Gruselclown, Gruselgeist oder Gruselkrankenschwester vorbeikommt. Unsere Halloween-Gäste waren in der Vergangenheit immer friedlich", sagte Veranstalter Erik Ludwig. Das Treiben der sogenannten Gruselclowns ist seit Wochen Thema. Die Polizei hatte sich jüngst an die Öffentlichkeit gewandt - und eine Warnung ausgesprochen. Passanten oder Verkehrsteilnehmer als Clown verkleidet teils erheblich zu erschrecken, könne ordnungs- oder sogar strafrechtliche Konsequenzen haben. Es handle sich dabei um alles andere als einen "Dumme-Jungen-Streich".

(jasi)
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