Unglück in Neuss Stadt klärt nach Tod in Baggersee in Schulen auf

Neuss · Nach dem tödlichen Badeunfall ermittelt der Staatsanwalt. Generell ist Baden am Baggersee verboten.

 So und noch schlimmer sind die Verbotsschilder eingewachsen.

So und noch schlimmer sind die Verbotsschilder eingewachsen.

Foto: jasi

Die Stadt Neuss will Kinder und Jugendliche an Schulen über die Gefahren aufklären, die beim Baden am Rhein oder an Baggerseen lauern können. Am Samstagabend war ein 18-Jähriger bei einem Badeunfall gestorben.

Unfallort am Samstagabend war der See am Blankenwasser, wo Baden verboten aber offenbar die Regel ist. Auf das Verbot weisen Schilder hin, die aufzustellen der Kreis nach Angaben von Reinhold Jung vom Presseamt des Kreises den Grundbesitzern geraten hat. Aber die Schilder würden oft zerstört oder verschwänden einfach.

Eingezäunt ist der See, an dem am Sonntag mit viel Publikum die Kiesgrube ihren Saisonstart feierte, nicht. Der Zaun sei nur für die Dauer der Auskiesung vorgeschrieben und nur für diesen Zeitraum genehmigt worden, sagt Jung. Bei der Rekultivierung im Anschluss an das Betriebsende mussten 2008 alle Betriebseinrichtungen im und am Gewässer entfernt werden, sagt Jung, inclusive Zaun. Begründung: Der See soll wieder Teil der Landschaft werden.

Am "Jröne Meerke" und Reuschenberger See liege der Fall genauso. Nach der Schlussabnahme sei von der Unteren Wasserbehörde eine Beschilderung empfohlen worden. Allerdings sei "Betreten verboten" mit den Buchstaben des Bundesnaturschutzgesetzes eigentlich unvereinbar. Tafeln wie "Steilufer - Betreten verboten" oder "Baden verboten" wären statthaft, so Jung.

Die Gründe des Unfalls werden weiter von der Staatsanwaltschaft ermittelt, allerdings konnte die Polizei am Montag keine weiteren Details dazu veröffentlichen.

Holger Lachmann, Ordnungsdezernent der Stadt, verschaffte sich gestern selbst einen Eindruck von der Situation vor Ort. Denn die Stadt ist Teileigentümerin des Sees und zugleich für Gefahrenabwehr verantwortlich. Der Kommunale Service- und Sicherheitsdienst ist aber nur vor Ort, wenn Beschwerden über Müll, Lagerfeuer, nicht angeleinte Hunde oder einen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz die Stadt erreichen, sagt Pressesprecher Peter Fischer. Auch wenn das Betreten des Seegeländes erlaubt ist - wer badet, tut das auf eigenes Risiko, sagt Fischer. Es gebe keine Haftung der Stadt für "typische, sich aus der Natur ergebende Gefahren."

Grundsätzlich ist Baden nur erlaubt, wo Betreuung gegeben ist, sagt Jung. Im Kreis also in Freibädern sowie im Kaarster und dem Nievenheimer See. Für alle anderen Baggerseen besteht Badeverbot. Da macht auch das Wassersportzentrum am Sandhofsee gleich gegenüber vom Blankenwasser keine Ausnahme, sagt Ulrich Ziegler vom Tauchsportverein Pulchra Amphora, der dort Hausrecht hat. Dieser See ist als Sportanlage eingezäunt. Wer trotzdem dort eindringe, begehe daher auch Hausfriedensbruch.

(-nau)
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