Neuss Verwaltungsgericht stoppt Windräder in Hoisten
Hoisten · Die Windräder im Neusser Stadtteil Hoisten dürfen vorerst nicht gebaut werden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden. Der Beschluss wurde am Montag veröffentlicht.
Die Kammer gab damit einem Antrag im Eilverfahren eines Nachbarn recht, der gegen die im Januar erteilte Baugenehmigung durch den Rhein-Kreis geklagt hatte. Die Richter entschieden nach einem Ortstermin, dass die Geräuschbelästigung die maßgeblichen Grenzwerte überschreitet. In einem reinen Wohngebiet seien nachts 35 Dezibel erlaubt. Eine Schallimmissionsprognose ginge aber von einer Gesamtbelastung am Wohnhaus des Klägers von 39 Dezibel aus. Damit seit die Genehmigung durch den Kreis rechtswidrig.
Gegen den Beschluss ist eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster möglich. Die Stadtwerke Neuss gaben zunächst keine Stellungnahme ab.