Neuss Weg für Hotelbau im Hafen ist frei

Neuss · Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat gestern die Klagen mehrerer Hafenbetriebe gegen Bauvorhaben am östlichen Innenstadtrand abgewiesen. Die Baugenehmigungen können umgesetzt werden, aber ein Risiko für Investoren bleibt.

Neuss: Weg für Hotelbau im Hafen ist frei
Foto: Söllner Communications AG

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat gestern die Klagen gegen Baugenehmigungen der Stadt für zwei Großprojekte am östlichen Innenstadtrand zurückgewiesen. Damit ist das Wohnbauprojekt auf dem alten Münsterschul-Areal ebenso einen Schritt weiter Richtung Baubeginn wie die Umwandlung der Speicher der ehemaligen Neusser Lagerhaus AG in ein Drei-Sterne-Hotel. "Diese Entscheidung haben wir abgewartet", sagt Rainer Kohl, der mit seiner Firma Lo-Projects die "Metamorphose" der Speicherstadt betreibt. Die Änderung der Baugenehmigung, die für den erst seit Anfang Oktober feststehenden Hotelbau notwendig ist, werde nun ohne Verzug vorbereitet und beantragt.

Mit ihrem Urteil blieb die neunte Kammer des Verwaltungsgerichtes genau auf der Linie der schon im vorgeschalteten einstweiligen Rechtsschutzverfahren vertretenen Auffassung. Die Urteilsbegründung soll allen Parteien noch vor Weihnachten zugestellt werden. Rechtskräftig ist es damit noch nicht.

Ob die Kläger in zweiter Instanz das Oberverwaltungsgericht in Münster anrufen, blieb gestern offen. "Wir müssen die bestehenden Optionen prüfen", sagt Silke Gaertzen von der Raiffeisen-Waren-Zentrale (RWZ) Rhein-Main, die schon 2014 ein Verfahren gegen die Genehmigung für die Neunutzung der Speicherstadt in Gang setzte. Auch Dominik Baum, Geschäftsführer der Ölmühle C. Thywissen und einer der Kläger gegen eine Wohnbebauung auf dem Münsterschul-Areal, will erst die Urteilsbegründung studieren, bevor er sich strategisch äußert. "Es geht uns nicht um gewinnen oder verlieren", stellt er klar. Wichtig für ihn wie auch für die anderen klageden Unternehmen aus dem Hafen sei die Frage, wie man das Mit- und Nebeneinander von Stadt und Baugebieten einerseits und der Industrie andererseits organisiert. Für die sei wichtig, rund um die Uhr produzieren zu können und eine Perspektive zu behalten.

Bürgermeister Reiner Breuer erwartet mit Spannung, wie die Kammer in ihrer Urteilsbegründung mit diesem Anliegen der Industrie umgeht. Aber auch wenn das Gericht in erster Instanz die Rechtsauffassung der Stadt in dieser Frage bestätigt hat, bleibe sein Interesse an einer unter Umständen auch außergerichtlichen Einigung mit der Industrie groß. "Ich habe weiter die Hoffnung, dass sich alle Parteien noch zusammensetzen", sagt er.

"Das Kind ist schon vor Jahren in den Brunnen gefallen", sagt Breuer mit Blick auf seinen Amtsvorgänger, der sich eine Klage der Hafenbetriebe nie vorstellen konnte - und so auch agiert habe. So weit hätte man es eigentlich nicht kommen lassen dürfen, sagt Breuer, der deshalb an der Idee einer Hafenvereinbarung festhält. Mit diesem rechtsverbindlichen "Friedensvertrag" könnte zum Beispiel die bestehende Lärm- und Geruchsbelastung, die durch die Industriebetriebe verursacht wird, als Dienstbarkeit im Grundbuch für die Flächen eingetragen werden kann, die an den Hafen stoßen und möglicherweise oder tatsächlich für Wohnzwecke vorgesehen sind. Diese Emissionen wären dann nicht mehr rechtlich anfechtbar. "Das würden wir sofort begrüßen", versichert Baum. Auch die IHK Mittlerer Niederrhein hat den Ansatz aufgegriffen und am Mittwochabend zu einer Gesprächsrunde dazu eingeladen. Breuer: "Mittelfristig könnte man so Rechtsfrieden herbeiführen."

Kurzfristig aber könnte jetzt gebaut werden. Die Baugenehmigung sei vollziehbar, unterstrich gestern die vorsitzende Richterin. Allerdings bestünde immer noch das Risiko, dass in einem möglichen Revisionsverfahren ein anderes Urteil herauskommt. Ob die BPD Immobilienentwicklungs GmbH (früher; Bouwfonds) dieses Risiko in Kauf nimmt und nach dem Abriss der Münsterschule dort baut, blieb offen.

(-nau)
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