Neuss Wucher am Gartenzaun: 86-Jährige geprellt

Neuss · Für Arbeiten am Gartenzaun knöpfte ein Handwerker einer Neusserin fast 25 000 Euro ab.

Ein besonders krasser Fall von Wucher in Neuss beschäftigt demnächst das Düsseldorfer Landgericht. Ein 54-jähriger Handwerker aus Mönchengladbach war vom Neusser Amtsgericht mit sechs Monaten Bewährungsstrafe belegt worden, weil er für Arbeiten an dem 20 Meter langen Gartenzaun einer 86-jährigen Hausbesitzerin fast 25 000 Euro gefordert und erhalten hatte. Gegen diese verhängte Wucher-Strafe legte der Mann aber Berufung ein. Wann das Landgericht den Fall neu überprüft, steht noch nicht fest.

Im Sommer 2013 hatte der Angeklagte bei der Seniorin seine Dienste angeboten. Die Frau, die inzwischen an Demenz erkrankt ist, stimmte damals zu, ihren Außenzaun von dem 54-Jährigen abschleifen zu lassen. Die Veränderung sei, so eine Nichte der Rentnerin, hinterher kaum aufgefallen, nur außen sei der Zaun danach "etwas heller" gewesen als auf der Innenseite. Kassiert hat der Angeklagte dafür aber 1245 Euro für jeden Zaunmeter. Als die Bank der alten Dame wegen hoher Abhebungen und Überweisungen die Angehörigen der 86-Jährigen informierte, fehlten auf dem Konto 24 900 Euro, das Konto war abgerutscht in ein Minus von 5000 Euro. Nachforschungen der Angehörigen ergaben, dass der Angeklagte seine zweifelhaften Dienste damals auch einem Nachbarn der 86-Jährigen offeriert hatte, dass dieser Anwohner aber abgelehnt hatte.

In einem Zivilprozess forderte die Familie der Rentnerin das gesamte Geld vom Angeklagten zurück, doch zur Gerichtsverhandlung ist der Mann nicht erschienen, gegen ihn erging ein Zahlungsurteil. Parallel dazu hat die Familie der Rentnerin den Handwerker wegen Wuchers auch bei der Polizei angezeigt. Das Amtsgericht Neuss erließ einen Strafbefehl gegen den 54-Jährigen, nach dem er 3000 Euro Strafe zahlen sollte. Doch dagegen legte er Einspruch ein. Vor Gericht gab er an, er habe "zwei Monate lang Arbeiten erbracht, die die Höhe der Bezahlung rechtfertigen".

Davon ging das Amtsgericht keineswegs aus, sondern erhöhte die Strafe sogar auf sechs Monate Haft auf Bewährung. Dagegen hat er wieder Protest erhoben. Damit liegt der Fall nun beim Landgericht.

(wuk)
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