Radevormwald 14-Jährige pornografisch im Netz belästigt

Radevormwald · Wenn erst einmal PC, Handy und Co. Einzug gehalten haben ins Kinder- oder Jugendzimmer, gibt es selbst zu Hause bei den Eltern keinen sicheren Schutzraum mehr für Minderjährige. Erneut machte das ein Strafverfahren vor dem Amtsgericht in Wipperfürth deutlich. Angeklagt war ein 29 Jahre alter Mann aus Rade. Der Anklagevorwurf: Verbreitung pornografischer Darstellungen. Opfer des Mannes war eine 14-Jährige aus Wipperfürth.

Der Rader hatte sich Ende Dezember vorigen Jahres dem Mädchen gegenüber im Netz als 16-Jähriger ausgegeben und ihr über Skype angeboten, ihr sein Geschlechtsteil zu zeigen. Im Gegenzug forderte er die Schülerin auf, sich zu entkleiden, damit er ihren Unterkörper sehen könne. Darauf ging die 14-Jährige nicht ein, doch der Mann kontaktierte sie ein weiteres Mal, diesmal gleich mit Bildern einer Selbstbefriedigung, aufgenommen mit seiner Handykamera.

Das schockierte Mädchen und eine Freundin, die zu diesem Zeitpunkt bei ihr gewesen war, offenbarten sich den Eltern, die die Polizei alarmierten. Vor Gericht ließ der Angeklagte weitestgehend seinen Verteidiger für sich reden. Was geschehen sei, tue seinem Mandanten zutiefst leid, er schäme sich, erklärte der Anwalt. Der Rader, der noch bei den Eltern lebt, sei in einer schwierigen Situation: ohne Frau oder Freundin und mit stark eingeschränkten sozialen Kontakten. Das entschuldige sein Verhalten nicht, mache es aber verständlicher. "Er wird so was nie wieder tun", versicherte der Verteidiger. Dem schloss sich der 29-Jährige mit einer Entschuldigung an.

Das Gericht rechnete ihm sein Geständnis strafmildernd an, weil der 14-Jährigen ihre Zeugenaussage vor Gericht und eine Befragung erspart blieben. Dennoch muss der Mann, der als Leiharbeiter über ein nur geringes Einkommen verfügt, teuer bezahlen: Der Richter verurteilte den nicht einschlägig vorbestraften Rader zu einer Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro (80 Tagessätze) und blieb leicht unter dem von der Staatsanwältin geforderten Strafmaß. Zum Verurteilten sagte er: "Das muss Ihnen eine deutliche Warnung sein, denn Sie haben definitiv Grenzen überschritten, zumal Sie wussten, dass Ihr Opfer minderjährig ist." Im Wiederholungsfall sei eine Freiheitsstrafe möglich.

Der Mann erklärte, dass er keine Rechtsmittel einlegen will. Darauf verzichtete auch die Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist rechtskräftig.

(bn)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort