Radevormwald 26-Jähriger zahlte keine Sozialabgaben

Radevormwald · Eine alte Weisheit vor Gericht und unter Juristen besagt, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Anwendung fand dieser Grundsatz gestern vor dem Amtsgericht Wipperfürth. Angeklagt war ein 26-Jähriger aus Radevormwald. Dem verheirateten Mann wurde vorgeworfen, als Arbeitgeber gut 540 Euro Sozialabgaben an die AOK-Rheinland nicht abgeführt zu haben.

Zwar hatte der Lebensmittelhandwerker seinem Angestellten den Lohn gezahlt, alle weiteren fälligen Zahlungen jedoch aus Geldmangel nicht getätigt. "Ich habe doch schon 20 000 Euro in den Betrieb gesteckt, da muss man ja als Unternehmer noch Geld mitbringen, anstatt es zu verdienen", beklagte er sich bei dem Richter.

2006 hatte er in einer Radevormwalder Außenortschaft seinen Betrieb aufgebaut, doch einen Gewinn hatte er niemals erwirtschaften können. Offen gab der Angeklagte zu, dass er als Ausländer die in Deutschland geltenden Gesetze, in denen auch die Sozialabgaben geregelt sind, nicht überblickte. "Herr Richter, ich hatte keine Ahnung davon, glauben Sie mir", sagte er. Offenbar war er aber auch mit dem behördlichen Schriftwechsel im Vorfeld der Verhandlung überfordert. So hatte ihm die Staatsanwaltschaft Köln am 13. September 2009 bereits eine Einstellung angeboten. "Das Schriftliche machte alles meine Frau", begründete er seine ausbleibende Reaktion.

Der Staatsanwalt zitierte in seinem Plädoyer wieder die besagte juristische Weisheit und ergänzte: "Wenn Sie so ein Unternehmen führen, hätten Sie sich informieren müssen." Er beantragte eine Geldstrafe in Höhe von 1050 Euro.

Richter Armin Lührs ließ Gnade vor Recht ergehen. Er verwarnte den Radevormwalder, unter anderem mit der Auflage, die ausstehenden AOK-Beiträge bis zum 30. August zurückzuzahlen. "Die Vorschriften sind streng, und die Staatsanwaltschaft hat Ihnen schon einmal eine Chance eingeräumt", sagte der Richter.

(RP)
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