Radevormwald 28-Jähriger mit Psychose wird vom Landgericht in Köln freigesprochen

Radevormwald · Am Ende steht ein Freispruch. Vor der 15. Großen Strafkammer am Landgericht Köln wurde gestern das Urteil gegen einen 28-jährigen Mann aus Radevormwald verkündet. Die mehrtägige Verhandlung, die Mitte September begann, war einem Unterbringungsurteil des Amtsgerichts Wipperfürth vom April gefolgt.

Damals war der 28-Jährige in die forensische Klinik in Essen eingewiesen worden. Die 15. Große Strafkammer sollte nun entscheiden, ob eine gesicherte Unterbringung für den jungen Mann, der an einer Psychose leidet, die richtige Entscheidung ist.

Auffällig geworden war der Mann 2013 wegen Bedrohung, Hausfriedensbruchs und Körperverletzung. Dabei war er nach eigenen Angaben von Stimmen in seinem Kopf geleitet worden, die sich wie Geheimagenten anhörten. In der Forensik in Essen wurde der Angeklagte zuletzt gegen die Psychose sowie eine Depression medikamentös behandelt. Dass er nun das Landgericht als freier Mann verlassen darf, begründete der Richter damit, dass die Gefahrenprognose keine schweren Straftaten erwarten lasse. "Das ist aber kein Persilschein für Sie, und wir sind nicht zu diesem Urteil gekommen, weil wir so nette Menschen sind. Sie haben ein ernsthaftes gesundheitliches Problem, das behandelt werden muss", sagte der Richter. Für die vier Taten, die ihm zur Last gelegt werden, könne der Mann tatsächlich nicht zur Verantwortung gezogen werden, weil er zum Zeitpunkt der Taten vermindert oder gar nicht schuldfähig war.

Zu diesem Ergebnis war auch ein Sachverständiger gelangt. Daher sei es in der Folge darum gegangen, eine Gefahrenprognose zu erstellen. "Der Angeklagte hatte bei allen vier Taten durchaus die Möglichkeit, schwerere Straftaten zu begehen. Er hat es aber nicht getan, das muss ja einen Grund gehabt haben. Das Wichtigste ist aber ohnehin, dass Sie sich in Behandlung begeben. Wenn Sie das nicht machen, wird es über kurz oder lang wieder zu Zwischenfällen kommen. Und sie werden wieder hier landen - und dann sieht es mit der Zwangseinweisung nach Paragraph 63 ganz anders aus", sagte der Richter.

Man könne hierbei jedoch nicht pauschal nach dem Gesetz entscheiden, sondern müsse die Einzelfälle genau betrachten. Und dieser Betrachtung zufolge seien schwere Straftaten nicht zu erwarten. "Bei der Prognose bewegen wir uns im Bereich von Bedrohungen, Ärger machen bis zur leichten Körperverletzung. Zumindest mit ersteren beiden muss eine Gesellschaft umgehen können, das rechtfertigt noch keine Zwangseinweisung. Zu einer Eskalationsstufe drei, also dem Einsatz von Waffen, ist es nicht gekommen, auch wenn dies dem Angeklagten ganz einfach möglich gewesen wäre", sagte er.

Nach dem Freispruch ging es noch um die einbehaltenen Beweisstücke, die der Freigesprochene gerne zurückhaben wollte. Diese Idee redete ihm sein Anwalt aber schnell aus. "Da bekommen Sie nur ganz schnell wieder Probleme", sagte er. Bei der Aufzählung der Gegenstände war dann schnell klar, warum der Verteidiger so reagierte: eine Axt, eine Pistole, Munition, ein Schlagring, mehrere Messer.

Der 28-Jährige willigte ein, noch für eine Nacht freiwillig in die Forensik nach Essen zu gehen, da er ohnehin nicht wisse, wohin er sollte. "Lassen Sie sich von den Ärzten dort noch mit Medikamenten versorgen. Und nehmen Sie meine Worte bitte ernst - begeben Sie sich in stationäre Behandlung, damit Sie ihr altes Leben wieder zurückerlangen können", gab ihm der Richter zum Abschied auf den Weg.

(wow)
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