Radevormwald Ärger im Jobcenter landet vor Gericht - Verfahren eingestellt

Radevormwald · Es war das erste Mal, dass die Mitarbeiterin des Jobcenters an der Carl-Diem-Straße einen Kunden wegen Hausfriedensbruch und falscher Verdächtigung angezeigt hat.

Vor der Richterin am Amtsgericht in Wipperfürth schilderte sie den Vorfall vom November 2013 als Zeugin immer noch sehr emotional: "Der Kunde kam dreimal ohne Klopfen wie ein Springteufel ins Büro und wirkte auf mich wie unter Drogen", fasste sie das Verhalten des Hartz-IV-Empfängers zusammen.

Dieser hatte von der Anklagebank aus sein Verhalten anders dargestellt. "Ich hatte von der Arge kein Geld überwiesen bekommen", sagte der 40-Jährige. Im Jobcenter habe er an die Bürotür angeklopft, sei aber gebeten worden, draußen zu warten. "Ich habe mir eine Zigarette geraucht und nach 20 Minuten noch mal angeklopft und nachgefragt", sagte der Angeklagte. Darüber sei die Mitarbeiterin sehr aufgeregt gewesen und habe ihm die Tür mit den Worten "Ist mir doch scheißegal, verlassen Sie das Haus, Sie haben Hausverbot", vor der Nase zugeschlagen, wobei die Türklinke den Arbeitslosen am Arm getroffen habe.

"Sie war sehr bösartig, als wenn sie sich gestört gefühlt hat", sagte der Mann. Die Polizei nahm die Aussagen beider Parteien auf, machte aber keinen Drogentest bei dem Arbeitssuchenden. Dieser zeigte die Jobcenter-Mitarbeiterin wegen Körperverletzung an. Die Anzeige nahm er auf Anraten seines Pflichtverteidigers bei der Verhandlung zurück. Dieser Schritt kam jedoch zu spät, denn die Verhandlung gegen die Mitarbeiterin wurde vor einem halben Jahr ohne Anhörung eingestellt.

Der Verteidiger räumte ein, dass sein Mandant wegen der ausgebliebenen Zahlung aufgeregt war. "Man weiß ja aus Erfahrung, dass Jobcenter-Mitarbeiter oft überlastet sind und dort nicht eine Atmosphäre herrscht wie im Kaufhaus", zog er einen Vergleich. Die Mitarbeiterin verwies auf den Vorfall im Jobcenter Neuss im Herbst 2012, wo eine Angestellte von einem aufgebrachten Arbeitslosen mit mehreren Messerstichen getötet worden war. "Diesen Vorfall hatten wir alle noch im Hinterkopf und daher Angst. Die Tür haben wir danach von innen verriegelt", sagte die 48-Jährige.

Ganz aufgeklärt werden konnte der Tathergang nicht. Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft wurde das Verfahren gegen Auflage eingestellt. Der 40-jährige Rader muss 100 Sozialstunden ableisten. "Die Unklarheiten machen die Sache schwierig. Ich befürchte aber, dass sie auch nicht mit den Aussagen der Polizisten behoben werden können", sagte die Amtsrichterin.

(heka)
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