Radevormwald Angeklagtem (51) war Betrug im Internet nicht zu beweisen

Radevormwald · Fast schien es, als könne der Angeklagte sein Glück selbst nicht fassen: Das Strafverfahren gegen ihn wegen Betruges endete vor dem Amtsgericht in Wipperfürth mit einem Freispruch. Dabei hatte es in der Beweisaufnahme gar nicht gut für den 51-jährigen Radevormwalder ausgesehen.

Der Mann, der derzeit von Krankengeld lebt, hatte im April 2015 über eine Internet-Börse einen neuwertigen Marken-Staubsauger für 500 Euro zum Kauf angeboten. Den hatte er eigenen Angaben zufolge zuvor auf einem Kölner Trödelmarkt gekauft - in der Originalverpackung und damit auch ungebraucht. Schnell fand sich im Internet ein Interessent für das vermeintliche Schnäppchen, der die Verkaufssumme auch zügig überwies. Der Staubsauger kam jedoch nie bei ihm an.

Den Grund dafür konnte sich der Angeklagte nicht erklären: "Ich habe das Paket mit dem Sauger abgeschickt und weiß nicht, wo es geblieben ist. Ich kann mir das einfach nicht erklären", sagte er. Den Paketschein, der als Beleg hätte dienen können, habe er nicht mehr. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft ging danach davon aus, dass der Radevormwalder den Internet-Betrug tatsächlich begangen hat.

Vorstrafen wegen Banden-Diebstahls und eben auch Betruges sprächen auch nicht gerade zu seinen Gunsten, ebenfalls nicht die vom Richter zuvor verlesenen Negativ-Bewertungen des Mannes in der Internet-Verkaufsbörse. Deshalb stimmte sie der zunächst vom Richter vorgeschlagenen Einstellung des Verfahrens nicht zu und plädierte auf eine hohe Geldstrafe von 3000 Euro.

Der Richter sah es anders: Die Tat sei dem Angeklagten nicht mit letzter Sicherheit nachzuweisen, die juristische Konsequenz daraus könne nur der Freispruch sein. Damit kam der 51-Jährige um eine weitere Vorstrafe und die Wiedergutmachung des Schadens herum. Sein Kunde, der Käufer des verschwundenen Staubsaugers, bleibt auf dem Schaden sitzen. Die Kosten des Strafverfahrens trägt der Staat.

(RP)
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