Radevormwald Auszubildende müssen meist keine Steuern zahlen

Radevormwald · "Grundsätzlich müssen auch Auszubildende Steuern zahlen. In der Praxis ist es jedoch so, dass insbesondere im ersten Ausbildungsjahr meistens noch gar keine Steuern anfallen", erläutert Frank Ritgen, Leiter des auch für Rade zuständigen Finanzamts in Wipperfürth. Er hat Infos und Tipps für junge Leute. Ein lediger Auszubildender darf derzeit monatlich 950 Euro verdienen, bevor Lohnsteuer fällig wird. Für Verheiratete oder Auszubildende mit Kindern sind die Freibeträge noch höher. Wenn ein Auszubildender so viel verdient, dass er Steuern zahlen muss, dann kümmert sich der Arbeitgeber darum. "Der Ausbildungsbetrieb zieht die Steuern direkt vom Lohn ab und überweist sie an das Finanzamt", sagt Ritgen.

Für die Eltern der Azubis hat Ritgen ebenfalls Tipps: Unabhängig von der Höhe der Ausbildungsvergütung haben sie auch für volljährige Kinder dann weiter einen Anspruch auf Kindergeld bzw. die Freibeträge für Kinder, solange sich das Kind in der ersten Berufsausbildung befindet und das 25. Lebensjahr nicht vollendet hat. Übrigens: Auch das Finanzamt bildet aus. Infos: www.finanzamt-5221.nrw.de

(rue)
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