Radevormwald Autofahrer (26) beschimpft Polizeibeamte als Nazis und Hitler

Radevormwald · Für Polizeibeamte gehören Beschimpfungen durch Verkehrssünder oder Straftäter zum Arbeitsalltag, vor allem, wenn Alkohol im Spiel ist. Vieles überhören sie, manches geht aber auch routinierten Polizisten zu weit und zu sehr an die persönliche Ehre. So war es auch an einem Tag zu Beginn dieses Jahres in Radevormwald, das hatte nun ein Nachspiel vor dem Amtsgericht in Wipperfürth. Zu verantworten hatte sich dort ein 26 Jahre alter Israeli, der seit einiger Zeit in Düsseldorf lebt. Zur Last gelegt wurde dem Mann, der keinen Führerschein besitzt, eine Trunkenheitsfahrt und Urkundenfälschung, außerdem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung.

Kurz nach 4 Uhr in der Nacht zum 2. Januar hatten Beamte auf der Elberfelder Straße ein Auto mit Düsseldorfer Kennzeichen gestoppt. Überprüfung und Alkotest ergaben, dass der 26-jährige Fahrer betrunken war und keinen Führerschein besaß. Stattdessen präsentierte er eine gefälschte ausländische Fahrerlaubnis, die auf einen anderen Namen ausgestellt war. Die Polizeibeamten brachten den Mann zur Blutprobe, die einen Wert von mehr als 1,4 Promille ergab. Bevor ein Arzt das Blut abnehmen konnte, setzte sich der 26-Jährige zur Wehr und weigerte sich, seine Jacke auszuziehen. Mehrere Polizisten mussten ihn dazu zwingen. Dabei rastete der Mann aus und brüllte die Beamten an: "Wollt Ihr noch mehr Juden schlagen und töten?" Außerdem beschimpfte er die Polizisten mit den Worten "Ihr seid Hurensöhne und Nazis, Ihr seid Hitler!"

Die Trunkenheitsfahrt ohne Führerschein, die Urkundenfälschung und den Widerstand vor der Blutprobe gestand der 26-Jährige vor Gericht ein - nicht jedoch die üblen Beleidigungen. Nicht er habe die Beamten als Nazis tituliert, sondern sein Cousin, der mit weiteren Familienmitgliedern im Auto gesessen und ihn zur Blutentnahme begleitet hatte. Dem widersprach einer der beschimpften Polizisten, der als Zeuge geladen war, energisch: "Die Beleidigungen kamen eindeutig aus dem Mund des Angeklagten." Der Cousin sei gar nicht mehr dabei gewesen. Das überzeugte den Richter. Er verurteilte den arbeitslosen 26-Jährigen, der wegen Drogenhandels vorbestraft ist, zu einer Geldstrafe von 900 Euro (90 Tagessätze à zehn Euro) und ging über das vom Staatsanwalt geforderte Strafmaß hinaus.

Außerdem sprach er eine Führerscheinsperre von neun Monaten aus. Das, so der Richter, sei immer noch ein "sehr moderates Urteil" für eine "insgesamt ganz blöde Aktion, bei der Sie sich schwer daneben benommen haben". Der 26-Jährige nahm das Urteil an.

(bn)
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