Radevormwald Betrug bei "Schnäppchen-Auto" aus dem Internet

Radevormwald · Student vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt. Auch eine zivilrechtliche Klage wird nun angestrebt.

Die 55-jährige Frau hatte lange sparen müssen, um sich ein Auto kaufen zu können. Im Internet wurde sie bei ihrer Recherche fündig: Angeboten wurde ein Kleinwagen aus privater Hand, weniger als 100.000 Kilometer gelaufen und mit zusätzlicher Anlage für Autogas-Betrieb ausgestattet. Die Frau fuhr an einem Samstag im September vergangenen Jahres ins Bergische nach Radevormwald, um sich das Auto anzusehen. Und sie ließ sich vom Verkäufer dafür begeistern, leistete eine Anzahlung und kehrte eine Woche später zurück, um den Wagen endgültig zu kaufen und mit nach Düsseldorf zu nehmen.

Tags drauf blinkten bei einer kurzen Fahrt Warnleuchten auf. Ein "Gelber Engel" vom ADAC stellte fest: Der Wagen war tatsächlich nicht rund 80.000 Kilometer gelaufen, sondern deutlich mehr als das Doppelte. Der dazu gehörige TÜV-Bericht war gefälscht, die Gasanlage nicht zu gebrauchen - das gesamte "Schnäppchen" zum Kaufpreis von mehr als 3200 Euro war letztlich ein Reinfall.

Der Verkäufer, ein 27-jähriger Student, musste sich nun wegen Betrugs vor dem Amtsgericht in Wipperfürth verantworten. Allerdings hatte der gebürtige Radevormwalder im Vorfeld des Prozesses immer geleugnet, tatsächlich das Auto mit dem manipulierten Tachostand an die Frau verkauft zu haben.

Er selbst habe den Pkw gekauft, schnell festgestellt, dass der Wagen technisch nicht in Ordnung war und ihn deshalb umgehend weiterverkauft an einen Exporteur. Mit der Fälschung des TÜV-Dokuments habe er nichts zu tun. Das hatte der Mann dem Gericht schriftlich mitgeteilt, nachdem ihm die Anklage zugestellt worden war.

Jetzt in der Hauptverhandlung nahm er das Recht des Angeklagten auf Aussageverweigerung wahr und sagte gar nichts mehr. Tatsächlich konnte die 55-Jährige den Angeklagten nicht eindeutig als den Mann identifizieren, der ihr vor einem Jahr das Pannen-Auto mit dem falschen Kilometerstand angedreht hatte. Dafür erinnerte sie sich noch gut an den Ort der Übergabe im Gewerbegebiet, den sie auf Nachfragen des Richters sehr genau beschreiben konnte.

Der 27-Jährige hatte seinerzeit Stellplätze in einer Gewerbehalle an der Otto-Hahn-Straße angemietet und offenbar von dort aus mit Autos und Zubehör wie Reifen gehandelt. Das bestätigte die als Zeugin geladene Frau seines damaligen Vermieters. Unterlagen zum angeblichen Verkauf des Pannen-Autos an einen Exporteur konnte der Student dem Gericht nicht vorlegen. Staatsanwalt und Richter sahen es schließlich als erwiesen an, dass der 27-Jährige den Autoverkauf abgewickelt und im Vorfeld den TÜV-Bericht gefälscht hatte. Das Urteil: 90 Tagessätze zu je 20 Euro, insgesamt also 1800 Euro Geldstrafe wegen Betrugs und Urkundenfälschung. Die betrogene 55-Jährige will nun auf zivilrechtlichem Weg weiter gegen den jungen Mann vorgehen, der sie mit einem Schrottauto um ihre sauer verdienten Ersparnisse gebracht hat. Das Urteil aus dem Strafprozess ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da der Verteidiger des 27-Jährigen sich vorbehielt, dagegen Berufung einzulegen.

(bn)
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