Radevormwald Betrug, weil Angeklagter Fitness-Beitrag nicht zahlte

Radevormwald · Ein 29-Jähriger aus Radevormwald steht vor Gericht, weil er trotz seiner Zahlungsunfähigkeit eine Mitgliedschaft im Fitnessclub abschloss. Dem Studio entstand ein Schaden von 600 Euro.

Eine lange Vorstrafenliste ziert das Strafregister eines 29-jährigen Radevormwalders im negativen Sinn. Er wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach für Diebstahl, Besitz, Ankauf und Konsum von Betäubungsmitteln sowie das Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Das Amtsgericht Wipperfürth hatte den Mann nun erneut zu einer Verhandlung geladen. Diesmal wurde ihm Betrug vorgeworfen. Doch zum Termin erschien der Angeklagte nicht.

Zur Anzeige kam es, weil der 29-Jährige im September 2012 eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte und damit wusste, dass er zahlungsunfähig war. "Trotzdem hat er nur zwölf Tage später in einem Rader Fitnessclub eine Mitgliedschaft für 49 Euro im Monat abgeschlossen", erklärte der Richter der Schulklasse, die die öffentliche Verhandlung verfolgte.

Durch die Zahlungsunfähigkeit war dem Fitnessstudio ein Schaden von 600 Euro entstanden. Da der Angeklagte nicht vor Gericht erschien und somit auch nicht das Gegenteil beweisen konnte, beantragte die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl in Höhe von 60 Tagessätzen zu je zehn Euro als Geldstrafe. Der Richter folgte diesem Antrag.

Sollte der Rader die Geldstrafe nicht zahlen, so muss er alternativ gemeinnützige Arbeit leisten oder im schlimmsten Fall 60 Tage im Gefängnis absitzen. Auch diese Erfahrung hat der 29-Jährige laut Gericht bereits gemacht.

(heka)
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