Radevormwald Betrunken Auto umgeparkt - Jetzt ist der Führerschein weg

Radevormwald · Wer betrunken Auto fährt, begeht eine Straftat, die neben einer Geldstrafe auch den Führerschein kostet. Das gilt auch, wenn die Fahrt nur sehr kurz war. Das einzusehen, fiel einem 66 Jahre alten Radevormwalder als Angeklagtem vor dem Amtsgericht Wipperfürth schwer. Immer wieder fiel er dem Richter ins Wort, bestritt seine Schuld, beklagte seine geringe Rente, die es ihm unmöglich mache, eine Geldstrafe zu bezahlen, und bezichtigte die Zeugen der Lüge.

Die Anklage warf dem Mann eine Trunkenheitsfahrt und eine Unfallflucht vor. Demnach hatte der Rader an einem Abend im Juli sein nur 50 Meter entfernt stehendes Auto umparken und vor seinem Wohnhaus abstellen wollen. Dabei rammte er ein hinter ihm geparktes Auto. Mehrere Zeugen hatten beobachtet, wie der 66-Jährige torkelnd zu seinem Auto gegangen war und den Wagen nach dem Unfall, von dem er selbst keine Notiz nahm, vor seine Haustür gefahren hatte.

"Es hat gar keinen Unfall gegeben, und betrunken war ich auch nicht", beteuerte der Rentner. Tatsächlich habe er erst nach dem Umparken in seiner Wohnung Wodka getrunken. "Ich hatte starke Zahnschmerzen und dachte, dass der Alkohol hilft". Das sagte er auch den Polizeibeamten. Daraufhin wurden dem Mann zwei Blutproben entnommen - 1,8 und 1,9 Promille. Eindeutiges Ergebnis: Selbst wenn der Rentner nach seiner kurzen Fahrt noch zu Hause Wodka konsumiert haben sollte, muss er doch schon vorher deutlich betrunken gewesen sein. Das passte zu den Aussagen der Zeugen, die erklärten: "Der konnte nicht mehr geradeaus laufen, als er zu seinem Wagen gegangen ist."

Das Verfahren wegen Unfallflucht stellte der Richter ein, da beim Rammen des anderen Fahrzeugs nur ein geringer Sachschaden entstanden war. Wegen der Trunkenheitsfahrt verurteilte er den Rentner zu einer Geldstrafe von 1050 Euro (70 Tagessätze zu 15 Euro). Dabei bezog er eine frühere Geldstrafe, zu der der Rader im Dezember wegen einer anderen Sache verurteilt worden war, in die Gesamtstrafe ein. Seinen Führerschein hatte der Rentner schon im Juli abgeben müssen. Nun muss der 66-Jährige weitere vier Monate warten, bis er eine neue Fahrerlaubnis beantragen kann.

Schimpfend verließ er den Gerichtssaal: Seit 48 Jahren habe er den Führerschein, nie sei etwas vorgefallen. Ihn jetzt zu bestrafen, sei nicht gerecht - "und alles nur eine große Lüge". Er hat jetzt die Möglichkeit, in die Berufung zu gehen.

(bn)
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