Gerichtsverfahren Bezahlfernsehen zum Billigtarif war Betrug - Geldstrafe über 750 Euro

Radevormwald · Ein 38-jähriger Radevormwalder musste sich jetzt vor dem Amtsgericht in Wipperfürth verantworten. Dabei spielten auch viele Vorstrafen eine Rolle.

Das Angebot an öffentlichen und frei zugänglichen Fernsehprogrammen ist groß. Wer es für sich als noch nicht groß genug empfindet, kann Bezahlsender dazu buchen. Dann muss er allerdings auch regulär bezahlen, weil er sich sonst strafbar macht - und das kann dann richtig teuer werden. Diese Erfahrung machte jetzt ein 38-jähriger Radevormwalder, der sich als Angeklagter vor dem Amtsgericht in Wipperfürth verantworten musste.

Die Staatsanwaltschaft legte ihm einen Computerbetrug zur Last, der schon länger zurückliegt. Im Jahr 2015 hatte der Mann über einen dubiosen Internet-Anbieter mit Sitz in Sachsen einen türkischen Bezahlsender gebucht und einen dazu passenden Receiver gekauft. Grund war, dass seine Ehefrau darüber Serien in ihrer Muttersprache sehen konnte, an denen sie besonders hing.

Zusätzlich zu den Kosten fürs Empfangsgerät wurde der Familie dafür eine monatliche Nutzungsgebühr von drei Euro in Rechnung gestellt. "Bei diesem Preis hätte Ihnen klar sein müssen, dass da etwas nicht mit rechten Dingen zugehen kann. Reguläre Bezahlsender wie Sky kosten doch ein Vielfaches davon", hielt der Richter dem Radevormwalder vor.

Der hatte nach seinen Worten aber keine Alternative zum Billiganbieter gesehen: Der türkische Sender mit den Lieblingsserien seiner Frau sei seinerzeit in Deutschland auf keinem anderen Weg zu empfangen gewesen. Lange hatte das Fernsehvergnügen dann ohnehin nicht gedauert: "Ich habe das vielleicht drei oder höchstens vier Monate lang genutzt, denn oft funktionierte es sowieso nicht", unterstrich der Angeklagte. Jedenfalls habe er nie jemanden betrügen wollen, wie es ihm nun zum Vorwurf gemacht werde.

Unabhängig davon sah der Richter, ebenso wie der Staatsanwalt, den Tatverdacht des Computerbetrugs als erwiesen an. Er verurteilte den ungelernten Arbeiter, der von einem geringen Einkommen Frau und Kinder ernähren muss, zu einer Geldstrafe von 750 Euro (25 Tagessätze zu 30 Euro).

Eine Rolle spielten dabei mehrere Vorstrafen des Mannes, darunter auch einschlägige wegen Betruges. "Gäbe es diese Vorstrafen nicht, wäre das Verfahren gegen Sie wahrscheinlich schon im Vorfeld einer Hauptverhandlung eingestellt worden", sagte der Richter.

Stattdessen muss der Mann nun für ein vermeintliches Schnäppchen-Angebot, das ihn hätte stutzig machen müssen, nun teuer bezahlen. Über Ermittlungen der sächsischen Polizei gegen den Anbieter des illegalen Bezahlfernsehens war die Kripo auf seine Spur und die zahlreicher anderer Kunden in Deutschland gekommen.

Das hat eine Welle von Ermittlungsverfahren wegen Computerbetruges ausgelöst.

(bn)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort